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physio
austria
inform
Februar 2014
Themenschwerpunkt
Physikalische Therapie
Was bringt
das Regierungsabkommen?
Regierungsabkommen 2013 – 2018 trifft Gesundheitsreform 2013
Wie passen die MTD-Forderungen an die Politik
in den Rahmen des Regierungsprogrammes?
Das Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundes-
regierung 2013-18 »Erfolgreich. Österreich.« ist seit
Dezember 2013 fixiert und für jedermann einsehbar.
Das Ziel für die Gesundheit wird auf S. 58 folgender-
maßen dargestellt: »Die Patientin und der Patient im
Mittelpunkt: flächendeckende und wohnortnahe Ver-
sorgung mit Gesundheitsleistungen unabhängig von
Alter, Einkommen, Geschlecht, Herkunft und Gesund-
heitszustand in bestmöglicher Qualität sicherstellen und
die Gesundheitsreform über das Jahr 2016 fortführen.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Gesundheitsre-
form 2013 (Art. 15a B-VG-Vereinbarungen und Zielsteue-
rungsverträge) als das maßgebliche Reformvorhaben für
das österreichische Gesundheitssystem. Der Schlüssel
beim Zugang zu medizinischen Leistungen ist ein System
von flächendeckenden und wohnortnahen Gesundheits-
dienstleistungsangeboten, die rund um die Uhr eine qua-
litativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung
garantieren.«
Unsere Position als MTD-Austria erlaubt es, die Situation
der MTD-Berufsangehörigen im Gesundheitswesen
hinsichtlich der bisherigen Entwicklung und vor allem
des künftigen Bedarfs am Besten zu kennen und ent-
sprechend einzuschätzen. In diesem Sinne befürworten
wir grundsätzlich das Ansinnen der Gesundheitsreform
und somit des aktuellen Regierungsabkommens.
Erste wesentliche strategische Schritte dieser Gesund-
heitsreform sind in Form des Bundes- und etlicher be-
reits vorliegender Landeszielsteuerungsverträge bereits
erfolgt. Es erscheint aber unerlässlich, in einem nächsten
logischen Schritt jene operativen Einheiten in den Re-
formprozess einzubinden, die letztlich die Säulen des
Gesundheitssystems ausmachen und dazu zählen unter
anderem die gehobenen MTD-Berufe.
Wir stellen, auf Basis des Bundeszielsteuerungsvertrages,
unsere MTD-Forderungen in Bezug zu einigen Passagen
dar, die von MTD-Austria bereits an allen wesentlichen
Bundes- und Landespolitikbereiche deponiert wurden
und in weiterer Folge dringend in alle folgenden Über-
legungen zur Gesundheitsreform einfließen müssen:
1
Im Sinne der angestrebten Forcierung der Prävention ist
die Einbindung der gehobenen MTD-Berufe unerlässlich.
Schon jetzt übernehmen die von uns vertretenen Berufs-
gruppen wesentliche Aufgaben in der Gesundheitsförde-
rung/Prävention. Diese Leistungen müssen, einem
ganzheitlichen Reformansatz Rechnung tragend, syste-
matisch in moderne/reformierte Präventionskonzepte
einfließen (zu Teil A, Artikel 2, Abs. 4).
2
MTD-Austria hat Ende 2011 eine an europäischen
Standards orientierte Fort- und Weiterbildungsrichtlinie
entwickelt, mit der die gesetzlich vorgeschriebene
Fortbildungspflicht als sog. »Continuing Professional
Development« für MTD-Angehörige konkretisiert und
systematisiert wurde (MTD-CPD-Richtlinie). Es ist sinn-
voll, bereits vorliegende und bewährte Konzepte in die
Reformüberlegungen betreffend die Qualitätssicherung
einfließen zu lassen. MTD-Austria stellt einschlägiges
Know-how jederzeit gerne zur Verfügung (zu Teil A,
Artikel 3, Kap. 3.4 und Teil B, Artikel 8, Kap. 8.2.2).
3
Es erscheint uns eminent wichtig, darauf hinzuweisen,
dass die hier erwähnte »hohe Versorgungssicherheit«
mit den derzeit vorhandenen Ausbildungsplätzen nicht
annähernd gewährleistet werden kann. Die hierzu kursie-
renden Statistiken verzerren offensichtlich die Realität.
Zweifellos kann im statistischen Durchschnitt ein mögli-
cher Überhang einzelner Berufsgruppen in Ballungsräu-
men argumentiert werden. Von einer flächendeckenden
Versorgung in allen gehobenen MTD-Sparten darf aber
keinesfalls die Rede sein. MTD-Austria hat im engen
Austausch mit den Berufsverbänden und den Fachhoch-
schulen ein konsistenteres Bild der Versorgungslage
entwickelt (zu Teil A, Artikel 3, Kap. 3.6).