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physio
austria
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September 2013
Es war keine leichte Aufgabe für MTD-Austria und die
MTD-Berufsverbände, ihre Mitglieder im Sommer von
dem wenig erfreulichen Beschluss des National- sowie
Bundesrates informieren zu müssen. Gibt es für diese
Entscheidung der Politik auch keine inhaltlich sachliche
Begründung.
Ein großer Dank gilt dem großen Engangement jener
Berufsangehörigen, die gemeinsam mit MTD-Austria und
den MTD-Berufsverbänden gegen die politisch und finan-
ziell überlegenen Gegner mobil gemacht haben. Der Ein-
satz der Berufsangehörigen hat gegenüber der Politik die
Einigkeit und Entschlossenheit der Berufsgruppen mehr
als deutlich gemacht und gibt dem Dachverband wie den
MTD-Berufsverbänden großen Rückhalt für die weitere
Diskussion in dieser Thematik sowie zukünftigen Heraus-
forderungen.
Trauriges Fazit: die vielen von MTD-Austria und den
Berufsverbänden sowie Berufsangehörigen vorge-
brachten – nie entkräfteten – Argumente und jahrelange
Aufbauarbeit waren scheinbar nie dazu vorgesehen,
Beachtung zu finden und wurden letztlich in einem Akt
politischer Willkür vom Tisch gewischt, bzw. einem
politischen Handel geopfert. Trotz Phyrrhussieg der
Arbeiterkammer sollen jedoch keine Türen zugeschlagen
werden. Die Berufsvertretungen haben stets Contenance
bewahrt und werden sich weiterhin durch konstruktive
und progressive Berufspolitik hervorheben.
Ein chronologischer Rückblick auf die Ereignisse
Wie konnte es nun zu dieser Entscheidung kommen?
Im Folgenden finden Sie einen Rückblick auf die Ent-
wicklungen und den Gesetzwerdungsprozess:
Das Regierungsübereinkommen der amtierenden Koali-
tion von 2008 sieht – in Umsetzung einer EU-Richtlinie –
die Führung eines Registers für die Gesundheitsberufe
durch eine überbetriebliche Interessenvertretung vor.
Da ein Register auch im ausdrücklichen Interesse von
MTD-Austria ist, ist der Dachverband, der eine überbe-
triebliche Interessensvertretung ist, diesbezüglich in Vor-
lage gegangen. Sowohl die Expertise der sieben perfekt
organisierten Trägerverbände, zu welchen Physio Austria
zählt, wie auch das seit mehreren Jahren bestehende,
freiwillige Register waren und sind schlagkräftige Argu-
mente für die Verortung eines Berufsregisters beim
Dachverband. Darüber wurde der Gesundheitsminister
regelmäßig informiert.
Während seiner gesamten bisherigen Amtszeit hat der
Minister MTD-Austria zu keinem Zeitpunkt von dem Vor-
haben abgeraten. Im Gegenteil, höchste Beamte seines
Ressorts haben die Berufsvertretungen sogar dazu ermu-
tigt, mit der Optimierung des Registers »Fakten zu schaf-
fen«. Es gab daher keinen Anlass für MTD-Austria an einer
Beauftragung zu zweifeln. Zumal das Recht auf Selbstver-
waltung im Gesundheitsbereich weit verbreitet ist (Ärzte,
Zahnärzte, Apotheker, Hebammen…) und ein einheitli-
cher Tenor vorherrscht, was die Berufslistenführung be-
trifft: nämlich dass diese überall hätte angesiedelt werden
können, am wenigsten aber bei der Arbeiterkammer;
und am ehesten bei MTD-Austria.
Dieser Tenor bildete sich auch in den Inhalten der rund
40 eingegangenen Stellungnahmen im Zuge des parla-
mentarischen Begutachtungsprozesses ab. Die über-
wiegende Mehrheit meldete hier Bedenken bei einer
Beauftragung der Arbeiterkammer an!
Höhepunkt des demokratiepolitisch enttäuschenden
Prozesses rund um die Berufsliste war die Debatte im
Nationalrat am 3. Juli, in der deutlich wurde, dass der
Ausbau von Machtstrukturen aktuell wichtiger zu sein
scheint, als ein politisch neutrales und nachhaltig quali-
tätssicherndes Berufsregister; dass die konkreten Interes-
sen Einzelner mitunter wichtiger sein können, als die
Interessen zehntausender Berufsangehöriger und der
ihnen anvertrauten PatientInnen. Sämtliche Oppositions-
parteien haben sich einheitlich gegen die Beauftragung
der AK ausgesprochen und dies auch in der einstündigen
Nationalratsdebatte am 3. Juli mit stichhaltigen Argumen-
ten untermauert. Allerdings zu einem Zeitpunkt, zu dem –
wie eine versehentlich vom GÖD-Funktionär Johann Hable
verfrüht geschaltete APA-Meldung bewies – längst alles
zwischen den Regierungsparteien abgesprochen war.
Dass es sich bei der Beauftragung der Arbeiterkammer
um ein machtpolitisches Ränkespiel innerhalb der Koaliti-
onsparteien handelte, war freilich schon länger absehbar;
endgültige Gewissheit stellte sich jedoch ein, nachdem
unsere Berufsgruppen in einem beispiellosen Akt vom
vermeintlichen Unterstützer buchstäblich in letzter Minute
»fallen gelassen wurden«.
Die Arbeiterkammer wurde per Gesetzesbeschluss im Zuge der Nationalratsde-
batte vom 3. Juli 2013 mit der Registrierung der MTD-Berufsangehörigen beauf-
tragt. Am 18. Juli 2013 wurde das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRegG)
auch vom Bundesrat genehmigt und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit im
Herbst 2013 kundgemacht. Wie konnte das geschehen? Was wurde erreicht,
was kommt auf die Berufsangehörigen der MTD und somit auch die Physio-
therapeutInnen zu? Im Folgenden die wichtigsten Eckpunkten der Anfang 2014
in Kraft tretenden Regelungen.
Themenschwerpunkt
Berufspolitik
Registrierung der
Gesundheitsberufe