inform_Nr4_September2013 - page 33

Upledger CranioSacral Therapy®
Die
Upledger CranioSacral Therapy®
– eine
spezielle komplementäre Therapieform für Re-
generations- und Reorganisationsprozesse des
Faszien Systems.
Barral Viszerale Manipulation®
Die
Viszerale Manipulation
– eine spezielle
Therapieform von Jean-Pierre Barral für Organe,
die in starker Wechselwirkung
mit dem muskuloskelettalen System steht.
Das
Upledger CranioSacral Therapie®
Kursprogramm
ist speziell für Physio-The-
rapeutInnen auf Prävention und Therapie abge-
stimmt. Kostenlos anfordern unter:
Upledger Institut
Sparbersbachg. 63 | 8010 Graz
Tel.: 0316/84 00 50-0 | Fax: 0316/84 00 50-3
E-Mail:
UPLEDGER
INSTITUT
ÖSTERREICH
www. u p l e d g e r . a t
w w w . b a r r a l . a t
Mag. Gabriele Jaksch
ist Präsidentin von MTD-Austria
physio
austria
inform
September 2013
33
Bis einen Tag vor der Nationalratsdebatte garantierte
der ÖVP-Verhandlungsführer und Gesundheitssprecher
Dr. Rasinger »auf gar keinen Fall« gegen den Willen der
Berufsgruppen zu stimmen. Am Ende hat er es doch
getan; das hat überrascht, da der ÖVP-Klub die MTD-
Belange ansonsten stets mit Verständnis und Unterstüt-
zung gewürdigt hat. Dies wird von MTD-Austria und den
Berufsverbänden mit angemessener Enttäuschung zur
Kenntnis genommen. Das bedeutet aber auch, sich als
Dachverband in der Nachbereitung der Gesetzwerdung
und in der Umsetzung des Gesetzes maximal einzubrin-
gen und weiterhin alle Möglichkeiten auszuloten.
Was wurde erreicht, was kommt auf Sie zu?
Registrierungsbeirat
Wichtigster Erfolg aus harten Verhandlungen ist der
eigene MTD-Beirat mit Veto-Recht. Die ursprüngliche
Gesetzesvorlage sah nur drei MTD-Sitze in einem gemein-
samen Beirat mit dem ÖGKV (Österreichischer Gesund-
heits- und Krankenpflegeverband) vor. Das beschlossene
Gesetz sieht dagegen sieben Sitze in einem eigenen
MTD-Beirat vor. In fachspezifischen Angelegenheiten
einer Berufsgruppe, verfügt diese darüber hinaus über
ein Veto. Der Registrierungsbeirat wurde damit von einem
ursprünglich zahnlosen Gremium stark aufgewertet. Die
Geschicke der MTD-Berufe sollten somit nicht mehr von
berufs- und fach-unkundigen Personen oder Institutionen
bestimmt werden können. Der Registrierungsbeirat
nimmt seine Arbeit ab 1. Jänner 2014 auf.
Fortbildungspflicht
Das Inkrafttreten des Gesetzes, welches ebenso für
1. Jänner 2014 vorgesehen ist, hat zunächst indirekt
Auswirkungen auf die im MTD-Gesetz bislang nur rudi-
mentär geregelte Fortbildungspflicht für MTD-Angehörige.
MTD-Austria hat zu diesem Zweck das seit rund einein-
halb Jahren erfolgreich eingesetzte MTD-CPD-Zertifikat
entwickelt. Indirekte Auswirkung deshalb, weil die Fortbil-
dungspflicht im Zuge der Novellierung des MTD-Gesetzes
(erfolgte parallel zum GBRegG) hinsichtlich des Pensums
konkretisiert wurde; allerdings blieben einige wichtige
Details betreffend die Qualitätsanforderungen bei Fortbil-
dungsangeboten vage oder gänzlich offen. Eine Orientie-
rung am MTD-CPD-Zertifikat wird empfohlen, da mit den
dort festgelegten Kriterien den Anforderungen im Zweifel
jedenfalls entsprochen wird.
Registrierung
Der mit dem GBRegG auf den Weg gebrachte Prozess der
Registrierung (Berufslistenerstellung) beginnt planmäßig
erst 2015. Details dazu sind noch nicht bekannt.
MTD-Austria und Physio Austria werden weiterhin über
wichtige Neuerungen oder Änderungen informieren.
REGISTRIERUNG
Mag. Gabriele Jaksch
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