Musculoskeletal
Physiotherapy
Donau-Universität Krems
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, A-3500 Krems
Das Ziel dieses Universitätslehrganges ist es, aufbauend auf einer entspre-
chenden Berufserfahrung, theoretisches und praktisches Wissen auf dem
Gebiet der muskuloskelettalen Physiotherapie und der manuellen Therapie
konzeptübergreifend zu erweitern und zu vertiefen.
Dauer:
5 Semester, berufsbegleitend
Start:
15. September 2012
Abschluss:
Master of Science (MSc), OMT-Diplom
Information:
Mag. Martina Tüchler,
Tel: +43 (0)2732 893-2744, Fax: +43 (0)2732 893-4602
Medizinisches Assistenzberufegesetz –
aktuelle Entwicklungen
Wie inform im Juni 2011 berichtete, ist das Bundesminis-
terium für Gesundheit mit der Schaffung eines Bundesge-
setzes über medizinische Assistenzberufe (MAB-Gesetz)
befasst. Mit diesem Gesetz soll die fünfzig Jahre alte
gesetzliche Regelung des medizinisch-technischen Fach-
dienstes (MTF) und anderer im MTF-SHD-Gesetz gere-
gelter Berufe novelliert und den aktuellen Entwicklungen
im Gesundheitswesen angepasst werden.
Im Entwurf 2011 war noch der/die Rehabilitationsassis-
tentIn vorgesehen, welche/r auch unter Anleitung und
Aufsicht von PhysiotherapeutInnen arbeiten können
sollte. Durch die zeitgleiche Evaluierung des MMHmG
(Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz) wird
dieses Vorhaben – einen weiteren Beruf in diesem Feld
zu schaffen - aktuell überdacht und sollen die Medizini-
schen MasseurInnen und HeilmasseurInnen in ihren
Kompetenzen (betreffend Elektrotherapie und Hydro-
und Balneotherapie in der Grundausbildung) gestärkt
werden.
Neben der Neuausrichtung des medizinisch-technischen
Fachdienstes wird im MAB-Gesetz nun auch erstmalig
der Einsatz von SportwissenschafterInnen im Rahmen
der Krankenbehandlung – konkret der »medizinischen
Trainingstherapie« – gesetzlich geregelt. In Ergänzung
zum MAB-Gesetz, welches noch nicht vom Nationalrat
beschlossen wurde, wurde nunmehr der Entwurf einer
»Verordnung über Qualifikationsprofil und Ausbildung der
zur Ausübung der Trainingstherapie berechtigten Sport-
wissenschafter/ innen« (kurz Trainingstherapie-Ausbil-
dungsverordnung – TT-AV) vom Bundesministerium für
Gesundheit zur Begutachtung ausgegeben.
Stellungnahme zur Trainingstherapie-
Ausbildungsverordnung
Im Vorfeld, das heißt bevor es zur Erstellung des
Entwurfes durch das Ministerium kam, hat sich Physio
Austria intensiv mit der Materie befasst, an Gesprächen,
Diskussionen, etc. teilgenommen, um die Position der
Physiotherapie wiederholt einzubringen.
Ergebnis all der Diskussionen, Gespräche und Sitzungen
ist der aktuell vorliegende Entwurf zur TT-AV. Wobei Phy-
sio Austria dem zur Begutachtung vorgelegten Entwurf
nicht zur Gänze und nur unter bestimmten Prämissen zu-
stimmen kann.
Physio Austria hat in seiner Stellungnahme klar kommuniziert,
dass dem Thema »Trainingstherapie durch SportwisschafterInnen«
von Seiten Physio Austrias grundsätzlich nur dann zugestimmt wer-
den kann, wenn
1. die Aufsicht durch PhysiotherapeutInnen,
2. die Anstellung von SportwissenschafterInnen
bei PhysiotherapeutInnen sowie
3. die Weiterdelegation der Trainingstherapie durch
PhysiotherapeutInnen an SportwissenschafterInnen
rechtlich klar geregelt und damit außer Streit gestellt wird.
Weiters sieht Physio Austria den Einsatz der »TrainingstherapeutIn-
nen« im Bereich der Neurologie/Psychiatrie/Psychosomatik
kritisch und empfiehlt, diesen zu streichen. Anzumerken ist, dass
sich die Tätigkeitsbereiche der SportwissenschafterInnen grundsätz-
lich auf bereits stabilisierte Gesundheitszustände zu beschränken
haben und keine Tätigkeiten in der Akutphase einer Erkrankung
umfassen dürfen. In diesem Zusammenhang hat Physio Austria
klargestellt, dass damit auch die Unterweisung von Sportwissen-
schafterInnen in die Verwendung von Hilfsmitteln sowie der Lage-
rung – wie es im aktuellen Entwurf vorgesehen ist – obsolet ist.
Zudem fordert Physio Austria in seiner Stellungnahme die Prakti-
kumsbetreuung von zukünftigen »TrainingstherapeutInnen« durch
PhysiotherapeutInnen ein.
Bei Vorliegen der endgültigen Fassung der gesetzlichen Regelungen
wird Physio Austria umgehend seine Mitglieder informieren.
MEDIZINISCHES ASSISTENZBERUFEGESETZ
Mag. Nicole Muzar, PT
Das neue Bundesgesetz über medizinische Assistenz
berufe ist seit letztem Jahr in Vorbereitung – nun wurde
vom Bundesministerium für Gesundheit ein Entwurf zur
Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung vorgelegt.
Das Bank Austria Zentrum für Gesundheitsberufe.
Bank Austria
Zentrum für Gesundheitsberufe
1010 Wien, Schottengasse 6–8
Mag. Grete Wohlmuth
Tel: 05 05 05-57136
Fax: 05 05 05-89 57136
E-Mail:
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die Wege in die Selbstständigkeit sein können, so unterschiedlich
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