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Juni 2015
13
ZIELVEREINBARUNGEN
Angelika Brugger
Barrieren seitens der PatientInnen können
sein:
°
Überforderung und instabile/falsche
Erwartungen in Richtung Zielfestlegung
am Beginn einer Therapie (Meyer et al.
2009). Sie haben teils keine Idee, bei
welchen ihrer Probleme Physiotherapeu-
tInnen überhaupt helfen können
(Parry 2004).
°
»Sprachlosigkeit« in Richtung Ziel-
thematik, da sie mit dem Begriff »Ziel«
nichts anfangen können (Glattacker
et al. 2008).
°
Berührungsängste gegenüber ihren
BehandlerInnen.
°
Rentenbegehren, ein laufendes Renten-
verfahren oder unfreiwillige Rehabilitati-
onstherapie (Dudeck et al. 2011).
°
Beeinträchtigungen durch kognitive,
neurologische oder psychische Störun-
gen oder Erkrankungen, aber auch
Sprachbarrieren oder Minderjährigkeit.
Barrieren seitens der PhysiotherapeutInnen
können sein:
°
Sie sind mit der Erstellung von Ziel-
vereinbarungen, die »SMART« (Spezi-
fisch, Messbar, Akzeptiert, Realistisch,
Terminiert) sind, überfordert, fühlen sich
unvorbereitet und mutlos (Baker et al.
2001). Ihnen fehlt die notwendige
Vorbereitung durch ihre Aus- und
Weiterbildung.
°
Zweifel werden gehegt, dass PatientIn-
nen in die Zielthematik miteinbezogen
werden wollen oder dazu fähig sind.
°
Sie scheuen sich, Probleme mit ihren
PatientInnen zu besprechen und lehnen
eine gemeinsame Zielvereinbarung ab,
wenn ein Fortschritt fraglich erscheint
(Parry 2004).
Organisatorische Barrieren zeigen sich vor
allem durch eine Ressourcenproblematik.
Rehabilitations- und Krankenanstalten
stehen oft vor der Herausforderung, dass
gemeinsame Zielvereinbarungen einen grö-
ßeren Zeitaufwand beanspruchen, da sie im
Team kommuniziert und laufend aktualisiert
werden müssen (Dudeck et al. 2011).
Außerdem bedeutet der höhere Zeitaufwand
auch eine größere finanzielle Belastung.
Um die Wichtigkeit einer gemeinsamen Ziel-
setzung nicht nur im Bezug auf hindernde As-
pekte zu beleuchten, sollen Voraussetzungen
aufgezeigt werden, die zu einem guten Gelin-
gen derselben führen. Dabei ist vor allem
eine respektvolle PatientInnen–BehandlerIn-
nen Kooperation als Fundament anzuführen.
Voraussetzungen seitens der PatientInnen
sollen sein:
°
Volljährigkeit, Compliance und der Wille
mitzuarbeiten.
°
Sprachliche und kognitive Fähigkeiten
für Verständnis und Bedürfnismitteilung.
°
Psychische Belastbarkeit sowie das
Wissen über ihre Probleme und ihre
Möglichkeiten.
°
Informationen, Zeit und Vertrauen
in sich und die Therapie.
°
Eigenverantwortung der PatientInnen für
ihre Ziele und das Erreichen derselben
(Glattacker et al. 2008).
»VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE GEMEIN-
SAME ZIELVEREINBARUNG SIND VOR
ALLEM EINE POSITIVE EINSTELLUNG ZU
PARTIZIPATIVEN ZIELVEREINBARUNGEN
SOWIE GEDULD UND VERTRAUEN.«
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