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Juni 2015
17
Über die Durchlässigkeit
von Emmentaler
Die Sicherheit der PatientInnen steht im Mittelpunkt
PATIENTiNNENSICHERHEIT
Mag. Patricia Otuka-Karner
© Gerald Bachinger
Der niederösterreichische PatientInnen- und Pflegeanwalt Dr. Gerald Bachinger
berichtet im Gespräch mit Inform über seine Erfahrungen mit Physiotherapeu-
tInnen im Rahmen seiner Tätigkeit, über die Wichtigkeit der Einbindung von
betroffenen PatientInnen in den »Patientensicherheitsstrategieprozess« und das
»Schweizer-Käse-Modell« von James Reason.
In welchen Fällen können sich
Betroffene an Sie bzw. Ihre KollegInnen in
den Bundesländern wenden?
Die PatientInnenawaltschaften sind, wie
so viele Bereiche in Österreich, föderal auf
Landesebene organisiert. Mit einem Satz:
Sie haben auch in jedem Bundesland andere
Zuständigkeiten. Darüber hinaus gibt es
aber noch eine Arbeitsgemeinschaft der
PatientInnenanwaltschaft auf Bundesebene,
deren Sprecher ich auch bin. Hier werden
u.a. Stellungnahmen erarbeitet, die für alle
gültig sind. Als Sprecher der Arbeitsgemein-
schaft bin ich auch stimmberechtigtes Mit-
glied in der Bundesgesundheitskommission.
Auf erster Stufe, auf Landesebene, geht es
um individuelle Beschwerden, die sich oft
auf Behandlungsfehler beziehen oder auch
kommunikative unterschiedliche Auffassun-
gen. Auf zweiter Stufe, auf Bundesebene,
geht es vor allem um strukturelle Dinge wie
die Gesundheitsreform, ELGA oder Primary
Health Care.
Was sind die grundsätzlichen Aufgaben der
PatientInnenanwaltschaft und gibt es hier
Unterschiede in den Bundesländern?
Ja, leider gibt es Unterschiede in den Bundes-
ländern. Auf Landesebene werden ja einzelne
Beschwerden bearbeitet sowie Konfliktfälle
im Gesundheitswesen, aber auch hier hat nicht
jedes Land die gleiche Zuständigkeit. Die Kranken-
anstalten als Kerngebiet, aus dem die PatientInnen-
anwaltschaft entstanden ist, haben alle als Zustän-
digkeit. Aber zum Beispiel haben wir in NÖ, Wien
und Burgenland auch den Rettungsdienst, niederge-
lassene PhysiotherapeutInnen und ÄrtzInnen oder
Apotheken dabei. Manche dann auch noch das
Sozialwesen wie die Pflegeheime. Ergänzend zum
Beschwerdemanagement gibt es seit 2002 auch
den PatientInnenentschädigungsfonds, deren
Geschäftsführer ich in Niederösterreich auch bin.
In anderen Bundesländern sind die PatientInnenan-
waltschaften (länderweise unterschiedlich) in der
Kommission des Entschädigungsfonds vertreten.
Ich sage gleich dazu, dass wir das nicht gut finden.
Wir wollen eine möglichst umfassende Zuständig-
keit. Für die Sicherheit der PatientInnen wäre es
wesentlich, hier eine Einrichtung zu haben, die sie
als Gesamtes vertritt.