Covid-19
Laufend neue Informationen für Physiotherapeut*innen.
Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.
Laufend sind derzeit Meldungen zur schrittweisen Lockerung der aufgrund der COVID-19 Pandemie erlassenen Einschränkungen mitzuverfolgen. Seit gestern sind auch „Empfehlungen zur schrittweisen Lockerung der aufgrund der COVID-19 Pandemie erlassenen Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen ab 4. Mai 2020“ auf der Webseite des Bundesministeriums nachzulesen. Diese nehmen auch Bezug auf die MTD-Berufe. Wie schon derzeit gilt, wird auch in diesen Empfehlungen festgehalten:
„Aufgrund der Heterogenität der Alten- und Pflegeheime (z. B. Größe, räumliche und bauliche Gegebenheiten, Garten, Umgebung, Infrastruktur) obliegt es den Einrichtungen selbst, die für sie optimale Lösung zu entwickeln. Die vorliegenden Empfehlungen legen einen Rahmen für an die jeweiligen Verhältnisse in den Einrichtungen angepasste Entscheidungen fest.“ [...] „Ergänzend dazu werden von den Bundesländern und den Trägern der Alten- und Pflegeheime auf die individuelle Situation angepasste Maßnahmen und Empfehlungen entwickelt, die ebenfalls einzuhalten sind.“
Zur „Erweiterung der (Dienst-)Leistungen für die Bewohner/innen“ ist nachzulesen, dass wichtige Dienstleistungen in unterschiedlichem Ausmaß in den letzten Wochen angeboten wurden und in der ersten Phase der Lockerung es darum geht, diese Angebote sukzessive zu erhöhen.
„Dies umfasst insbesondere therapeutischen Diensten (MTD, Psychologie), medizinische Fußpflege oder auch Seelsorge. Sie sind für das körperliche, emotionale bzw. spirituelle Wohlbefinden der Bewohner/-innen bedeutsam. Auch für diese gilt: Die Bewohner/-innen müssen vor einer Ansteckung geschützt werden.“ Es folgt sodann eine Aufzählung von Rahmenbedingungen und Schutzvorschriften. Eine Überarbeitung bzw. Rückmeldung zu den Handlungsempfehlungen für Gesundheitsberufe im niedergelassenen Bereich (inkl. Hausbesuche) wurden vom zuständigen Bundesministerium ebenfalls für diese Woche noch angekündigt.
Die Frage "Teletherapie: Wo finde ich weiterführende Informationen sowie eine Vorlage für die Einverständniserklärung der PatientInnen?" ist nun für Mitglieder von Physio Austria in unseren FAQs beantwortet.
Die ÖGK versendet in den nächsten Tagen ein Schreiben an die VertragspartnerInnen im Bereich Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.
Inhalt dieses Schreibens ist ein Angebot der ÖGK an die VertragspartnerInnen, eine Akontierungsbevorschussung für die Dauer der Pandemie in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit den Berufsverbänden wurden die Details der Vereinbarung gesprochen, unter anderem auch den Rahmen der Rückzahlung, die ab dem 1. Jänner 2021 über 24 Monate verteilt, beginnen wird. Die Akontierungsbevorschussung ist eine Option und keine Verpflichtung.
Die ÖGK ist derzeit in Abklärung mit den Behörden, ob die Inanspruchnahme dieser rückzahlbaren Honorarbevorschussung eine mögliche Wechselwirkungen für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds hat. Alle weiteren Details entnehmen Sie – falls Sie Vertragspartner der ÖGK sind – bitte direkt dem an Sie gerichteten Schreiben der ÖGK, welches Sie in Kürze erreichen wird.
Nachdem bis dato auch Nichtmitglieder von Physio Austria mit wesentlichen Informationen zu den Auswirkungen der Pandemie versorgt wurden, zahlende Mitglieder aber diejenigen sind, die diese Informationsweitergabe bzw. unsere Arbeit überhaupt erst ermöglichen, haben wir uns nun dazu entschieden, dass FAQs und weiterführende Informationen in Kürze nur mehr Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen sind grundsätzliche Hinweise und Fälle, in denen eine nicht weitergeleitete Information an alle PhysiotherapeutInnen in Österreich dem Ansehen von Physiotherapie insgesamt schaden würde. Bitte loggen Sie sich mit Ihren Mitgliedsdaten auf der Webseite von Physio Austria ein, um stets alle Informationen sehen zu können.
Aktuell wurden die Antworten auf folgende Fragen in unseren FAQs aktualisiert:
- Werden PhysiotherapeutInnen auf Covid-19 getestet?
- Ab Mai: noch Akutbetrieb oder schon Normalbetrieb?
Das Online-Formular zum Eintragen des Bedarfs an Schutzausrüstung ist nach wie vor sowohl für Nichtmitglieder als auch für Mitglieder von Physio Austria zugänglich.
Unsere Anfrage an das Ministerium in Bezug auf schwangere freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen wurde gestern, nach unserer Urgenz, beantwortet. Das Antwortschreiben des Ministeriums finden Sie hier.
Auf unsere Anliegen wurde im Schreiben des Ministeriums nicht ausreichend eingegangen, weshalb wir umgehend eine Nachfrage formuliert haben.
Anhang | Größe |
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anfrage2_physio_austria_bmsgpk_svs_ss_fb_22042020 (1).pdf | 248.31 KB |
2020-0.244.031-2-a_-_antwort_bmsgpk_ss_fb_covid_21.04.2020 (1).pdf | 624.33 KB |
Zwei neue Elemente in unserer FAQ-Rubrik mit aktuellen Antworten auf Ihre Fragen sind nun eingefügt worden. Sie finden nun Antworten auf die Fragen "Ist ein weiterer Berufssitz (in einer Akutpraxis) bei vorübergehender Nutzung bei der Registrierungsbehörde zu melden – was ist dabei zu berücksichtigen?" und "Was ist als VertragsphysiotherapeutIn bei der vorübergehenden Nutzung eines weiteren Berufssitzes (in einer Akutpraxis) zu berücksichtigen?".
Aktuell gehaltene Antworten auf Fragen finden Sie stets hier. Auf folgende Fragen können wir nun erstmals Antworten geben:
Können FFP-Masken wiederaufbereitet werden?
Zur Fragestellung "Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie Ihre FFP-Schutzmasken wiederaufbereiten möchten?", hat die die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften auf deren Webseite am 20. April einen Link zu einem Dokument der Jungen Allgmeinmedizin Österreichs zur Verfügung gestellt. Die Informationen finden Sie hier.
Welche Einwegschürzen sind in den empfohlenen Standards gemeint?
Mit Einmalschürzen sind die "Kunststoff-Latzschürzen" gemeint.
Welche Hygienevorschriften sind zu erwarten, wenn wieder Normalbetrieb in der Praxis erlaubt ist? Werden auch weiterhin Masken benötigt?
Wie lange die Notwendigkeit bestehen wird, Schutzausrüstung im Sinne eines bestmöglichen Schutzes der PatientInnen und der PhysiotherapeutInnen selbst in der beschriebenen Form zu tragen, werden die nächsten Wochen/Monate zeigen. Bitte beachten Sie, dass die erhöhten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen Ihrer und der Sicherheit Ihrer PatientInnen dienen. Vor dem Hintergrund, dass PhysiotherapeutInnen oftmals sehr engen Kontakt mit PatientInnen haben und das auch in einer hohen Frequenz, ist die Thematik der Schutzausrüstüng - auch wenn sie unangenehm zu tragen sein sollte - für Berufsangehörige eine ganz wesentliche.
Im heute Nachmittag versendeten Newsletter finden unsere Mitglieder eine Möglichkeit, Schutzausrüstung bei einem externen Kooperationspartner zu bestellen. Alle Newsletter finden Sie als eingeloggtes Mitglied unter diesem Link.
Die SVS schließt sich den Regelung betreffend der Verrechnung telemedizinischer bzw. teletherapeutischer Behandlung an. Nach Rückbestätigung der SVS – ein Schreiben vom 9. April war dahingehend etwas missverständlich formuliert – "[gelten] für die SVS [...], abgesehen von der weiterhin bestehenden Bewilligungspflicht, dieselben Regelungen wie bei der ÖGK." Die Regelungen finden Sie [Nachtrag 8. Mai 2020: aktualisiertes Schreiben!] in diesem Dokument.
[Nachtrag 8. Mai 2020: Bitte beachten Sie auch die Informationen bezüglich BVAEB im Beitrag vom 8. Mai]
Die empfohlenen Standards für Praxen zur akutphysiotherapeutischer Versorgung für Österreich wurden nun (20. April 2020) überarbeitet und befinden sich im Downlaodbereich dieser Seite. Diese gelten sowohl für Einzelpraxen wie auch Praxengemeinschaften und ersetzen die alten Versionen.
Anhang | Größe |
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schreiben_an_physioaustria_corona_20200421 (1).pdf | 467.25 KB |
Ab nächster Woche gibt es einen externen Kooperationspartner, bei dem Physio Austria-Mitglieder Schutzausrüstung bestellen könnnen. Wir sind uns der Dringlichkeit der Angelegenheit natürlich bewusst. Danke für Ihre Geduld und Umsicht!
Die Standards mit Empfehlungen für die akutphysiotherapeutische Versorgung in Einzelpraxen (erstveröffentlicht am 30. März) wurden nun von uns überarbeitet. [Nachtrag 20. April 2020: Die Standards wurden überarbeitet. Die neue Version Konzept akutphysiotherapeutischer Versorgung für Österreich: Praxen befindet sich im Downloadbereich dieser Seite.] [Nachtrag 4. Mai 2020: Die Standards wurden offline genommen, da es aktuelle vonseiten des Ministeriums gibt.]
Seit Beginn der restriktiven Maßnahmen haben selbstständige Physiotherapeuten ihre Tätigkeit – bei Vorhandensein wirksamer Schutzausrüstung – eigenständig auf den absoluten Minimalbetrieb bzw. auf die Versorgung von Akutpatienten reduziert. Mit den umsichtigen Schutzvorkehrungen gehen massive Einbußen für selbstständige PhysiotherapeutInnen einher. Der Umsatzeinbruch ist für viele der betroffenen Gesundheitsdienstleister finanziell nicht tragbar. Wir fordern in einem Schreiben an politische Entscheidungs einen Rettungsschirm.
Physio Austria hat heute auch hinsichtlich der freiberuflichen Tätigkeit von Schwangeren zu Zeiten der Corona-Krise beim Ministerium urgiert.
Anhang | Größe |
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brief_rettungsschirm_pt_et_dt_17042020fin (1).pdf | 476.83 KB |
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