Covid-19
Laufend neue Informationen für Physiotherapeut*innen.
Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.
Die Aussetzung der Bewilligungspflicht durch die ÖGK und BVAEB ist weiterhin in Geltung: Die im März 2020 sowohl durch die ÖGK als auch durch die BVAEB im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossene Maßnahme der bundesweiten Aussetzung der Bewilligungspflicht bleibt bis auf Widerruf weiterhin in Geltung. Wir werden wie bisher, sobald uns Änderungen bekannt gegeben werden, umgehend zum Zeitpunkt der Wiedereinführung der Bewilligungspflicht auf unserer Webseite informieren.
Die Gültigkeitsdauer ärztlicher Verordnungen zur Physiotherapie wurde sowohl durch die ÖGK als auch die BVAEB als Maßnahme im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erstreckt - auf sechs Monate ab dem Tag, an dem diese ausgestellt wurden. Diese Maßnahme ist laut ÖGK und BVAEB mit einer Geltungsdauer bis zum 31.12.2020 beschlossen und daher weiterhin andauernd.
Wir haben für Sie als PhysiotherapeutInnen ein Poster/einen Aushang zum Selberausdrucken im A4- oder A3-Format erstellt. Das Poster informiert Ihre PatientInnen über das pandemiebedingt notwendige Verhalten in der Physiotherapie-Praxis. Sie finden das Poster im Downloadbereich dieser Seite unter dem Namen "PatientInnen-Poster für Ihre Praxis".
Anhang | Größe |
---|---|
aushang_praxis_fin_0 (1).pdf | 1.61 MB |
Das Formular, mit dem PhysiotherapeutInnen ihre PatientInnen dazu anhalten können, Auskunft über ihren Gesundheitszustand geben, ist überarbeitet worden (Erstveröffentlichung am 9. April 2020). Es ist für Mitglieder unter dem Namen "Formular zur Informationspflicht für PatientInnen" im Downloadbereich für Mitglieder auf dieser Seite abrufbar.
Ebenfalls im Downloadbereich für Mitglieder von Physio Austria befindet sich ein Informationsblatt, das Sie vor dem Beginn der Physiotherapie Ihren PatientInnen zur Verfügung stellen können. Das Dokument trägt den Namen "Informationsblatt für PatientInnen".
Vor der ersten Behandlung müssen PatientInnen telefonisch über wesentliche Eckpunkte informiert und aufgeklärt werden. Im Downloadbereich für Mitglieder finden Sie daher eine Checkliste bzw. einen Telefonleitfaden, der Sie bei der Gesprächsführung mit Ihren PatientInnen unterstützen soll.
In unserem FAQ-Bereich, in dem wir häufig an uns gerichtete Fragen beantworten, finden Mitglieder von Physio Austria seit Kurzem Auskunft zu folgenden Themen:
- Wie verhält es sich im Zusammenhang der Kontaktpersonennachverfolgung mit der Verschwiegenheitspflicht? Unter welchen Voraussetzungen muss Auskunft an Behörden gegeben werden?
- Trifft PhysiotherapeutInnen im Zusammenhang mit der Kontaktpersonennachverfolgung (auch außerhalb des unmittelbaren Arbeitsortes) die Verpflichtung zur Auskunft/Mitwirkung gegenüber der zuständigen Behörde?
- Werden bei der behördlichen Kontaktpersonennachverfolgung datenschutzrechtliche Erfordernisse berücksichtigt?
- Welche Informationen sind im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung für die Behörden von Relevanz?
- Wie ist der Ablauf und was ist zu beachten wenn eine Behördenanfrage im Zusammenhang mit der Covid-19-Kontaktpersonennachverfolgung einlangt? (Behörde-Organe, Ablauf, Dokumentation
Testungen für Angehörige der Gesundheitsberufe im extramuralen Bereich: Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat sich heute mit einem Schreiben an Physio Austria gewandt und auf die Forderung betreffend Gratis-Testungen für freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen geantwortet. Das Schreiben können Sie hier einsehen.
Präsidium und der Beirat von Physio Austria werden sich zeitnahe über die weitere Vorgehensweis zum Thema verständigen. Sobald es neue Erkenntnisse dazu gibt, werden wir informieren.
Aktuelle Fassung der Lockerungsverordnung: Mit 18. September wurde die 11. Novelle zur COVID-19-Lockerungsverordnung ausgegeben.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass mit dieser Lockerungsverordnung grundsätzlich für den Bereich der Physiotherapie aktuell keine Änderungen zum bisherigen Stand eintreten, zumal PhysiotherapeutInnen als Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen anhaltend entsprechende Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben. Siehe dazu z.B. die Handlungsempfehlungen des BMSGPK für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe.
U.a. wird aktuell jedoch der Fragestellung nachgegangen, ob die Lockerungsverordnung Einfluss auf Gruppengrößen im Falle von Gruppenangeboten im Bereich der Physiotherapie hat. Über diese und weitere Erkenntnisse werden bei Vorliegen Mitglieder in den FAQ zum Thema Corona informiert.
Kontaktpersonennachverfolgung im Falle einer Erkrankung - Umgang in der Praxis: Mit zunehmenden Zahlen von positiven Testungen häufen sich die Anfragen zum Thema der Kontaktpersonennachverfolgung bei Physio Austria. Was tun, wenn einE PatientIn oder jemand im unmittelbaren Umfeld positiv getestet wurde oder Verdachtsfall ist? Die Behörden sehen im Falle von Erkrankungen ein Prozedere vor, nach welchem Kontaktpersonen erhoben werden sollen und sich weitere Maßnahmen ergeben. Zudem hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen der Kategorie I bei versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal ausgegeben.
Diese und weitere Informationen finden Mitglieder unter den FAQ zum Thema Corona.
Aussetzung der Bewilligungspflicht durch ÖGK und BVAEB weiterhin in Geltung: Die im März 2020 durch die ÖGK als auch durch die BVAEB im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossene Maßnahme der bundesweiten Aussetzung der Bewilligungspflicht bleibt bis auf Widerruf weiterhin in Geltung. Wir werden Sie wie bisher, sobald uns Änderungen bekannt gegeben werden, umgehend zum Zeitpunkt der Wiedereinführung der Bewilligungspflicht auf unserer website informiert halten.
Aktuelle Fassung der Lockerungsverordnung: Mit 12. September wurde die 10. Novelle zur COVID-19-Lockerungsverorndung ausgegeben. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass mit dieser Lockerungsverordnung für den Bereich der Physiotherapie aktuell keine Änderungen zum bisherigen Stand eintreten, zumal PhysiotherapeutInnen als Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen anhaltend entsprechende Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben. Siehe dazu z.B. die Handlungsempfehlungen des BMSGPK für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe.
Die Novelle zur Lockerungsverordnung ist hier abrufbar.
Die COVID-19-Lockerungsverordnung ist in der konsolidierten Fassung ist unter diesem Link abrufbar.
Sobald uns neue Erkenntnisse - auch zu Auswirkungen der Corona-Ampel auf die Berufsausübung - vorliegen, werden wir darüber informieren.
Aktueller Stand zum Thema Gratis-Testungen: Physio Austria hat sich bereits am 24. April gemeinsam mit den Berufsverbänden der DiätologInnen, ErgotherapeutInnen und LogopädInnen mit einer Anfrage ans BMSGPK gewandt und dringend ersucht, bei der angekündigten Ausweitung von Testungen auch den niedergelassenen Bereich zu berücksichtigen, d.h. die freiberuflich tätigen DiätologInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen sowie PhysiotherapeutInnen. Ebenso haben wir dringend um Berücksichtigung bei Antikörpertestungen, sobald hier valide Tests vorliegen, ersucht.
Wie uns auf Nachfrage vom BMSGPK mitgeteilt wurde, wurde unser Anliegen an den Krisenstab zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.
Physio Austria wird sich weiterhin vehement dafür einsetzen, hier einen vereinfachten und kostenfreien Zugang für Berufsangehörige zu erreichen. Sobald uns diesbezüglich neue Informationen vorliegen, werden wir darüber informieren.
Mitglieder von Physio Austria finden diese und weiterführende Informationen unter den FAQ zum Thema Coronavirus.
Bitte beachten Sie auch die tägliche Berichterstattung in den öffentlich rechtlichen Medien betreffend die Ausweitung möglicher Gratistestungen in Ihrem Bundesland.
In Wien besteht aktuell für ReiserückkehrerInnen (inkl. jener aus Nichtrisikoländern und Österreich) mit Hauptwohnsitz in Wien – dies kann selbstverständlich auch Berufsangehörige betreffen – die Möglichkeit der kostenlosen Testung. Nähere Informationen finden Sie hier.
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