Covid-19
Laufend neue Informationen für Physiotherapeut*innen.
Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.
Sie haben vielleicht schon vom Aufruf des ORF gehört, sich bei der neu ins Leben gerufenen ORF-Aktion "Wir bewegen Österreich" zu beteiligen. Gesucht werden Videos, in denen gezeigt wird, wie man sich zuhause bewegen kann. Bitte beteiligen Sie sich als PhysiotherapeutIn an dieser wichtigen Aktion und streuen Sie damit auch weiterhin physiotherapeutische Kompetenz und Expertise unter der Bevölkerung! Die Videos können hier hochgeladen werden.
Bitte stellen Sie Ihre Videos auch auf Ihre Social Media-Kanäle, wenn Sie solche betreiben. Verwenden Sie auf Instagram und auf Tiktok bitte auch den Hashtag #physiotherapie.
Wenn es Ihnen technisch möglich ist, Ihre Videos für Social-Media-Kanäle auch mit Untertiteln und Musik zu hinterlegen, erhöht dies bestimmt deren Beliebtheit.
Unsere Presseaussendung, unser Aufschrei, war ein großer medialer Erfolg. Bitte lesen Sie hier nach, wie viele Medien über die prekäre Situation berichtet haben. Es handelt sich nur um einen kleinen Ausschnitt. Laufend trudeln weitere Medienberichte ein.
Nach der mündlichen Zusage von Ministerin Schramböck im Ö1 Mittagsjournal am 18. März, dass PhysiotherapeutInnen Hilfsleistungen aus dem Härtefonds erhalten werden, bemühen wir uns aktuell um Schriftliches aus dem Ministerium. Wir werden nun nicht müde. Allen PhysiotherapeutInnen muss geholfen werden, nicht nur jenen, die entsprechende Versicherungen abgeschlossen haben.
Nach dem medialen Erfolg unserer gestrigen Presseaussendung sind wir aktuell wieder in engem Kontakt mit den zuständigen Ministerien. Danke, dass Sie durch die Streuung unserer Botschaft dazu beigetragen haben, JournalistInnen und Entscheidungsträger zu erreichen. Nur gemeinsam sind wir stark.
Zusammengefasste Informationen zu den Möglichkeiten für selbstständig tätige PhysiotherapeutInnen wurden uns dankenswerterweise von unserem Rechnungsprüfer Herr Mag. Szauer zur Verfügung gestellt. Das Dokument befindet sich im Downloadereich dieser Seite. Er ist Rechnungsprüfer von Physio Austria und im Hauptberuf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Anhang | Größe |
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wirtschaftspruefung (1).pdf | 58.91 KB |
Zahlreiche Medien haben auf unsere Presseaussendung reagiert. Danke, dass Sie alle die Aussendung so engagiert geteilt haben. Nur durch Ihre Hilfe war dieser Erfolg möglich:
Unsere Präsidentin Constance Schlegl war im Ö1 Mittagsjournal zu hören, unmittelbar vor der Ministerin Dr. Schramböck. Hier nachzuhören ab 12:29 Uhr.
Es gibt eine mündliche Zusage von Ministerin Schramböck, dass es zu Unterstützung aus dem Härtefonds und zu weiteren Maßnahmen vonseiten des Bundes kommt.
Sie wissen: Freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen sind so genannte Neue Selbstständige. Damit sind sie nicht Mitglieder der Wirtschaftskammer. Für Neue Selbstständige wurden bis dato noch keine Hilfsleistungen finanzieller Natur zugesagt.
Wir sind gespannt, ob sich das ändert.
Update: Unsere Presseaussendung ist die am häufigsten angeklickte OTS-Presseaussendung der letzten 24 Stunden. Bitte hört nicht auf, die Botschaft zu streuen. Hier gehts direkt zur Aussendung. Hier zu unserem Facebook-Kanal.
Heute.at hat bereits berichtet.
Die Kleine Zeitung zog am späteren Abend nach
Bitte teilen Sie unsere Presseaussendung, sofern Sie Instagram oder Twitter benutzen, auch auf diesen Kanälen. Damit unterstützen Sie uns sehr.
Es reicht. Hier finden Sie unsere Presseaussendung.
Bitte verteilen Sie sie in Ihrem Bekanntenkreis, senden Sie sie an Ihnen bekannte JournalistInnen und EntscheidungsträgerInnen. Wir lassen uns nicht gefallen, dass PhysiotherapeutInnen, die verantwortungsbewusst handeln, völlig ohne behördliche Unterstützung dastehen.
Weiterhin ist keine behördliche Schließung physiotherapeutischer Praxen angeordnet. Das ist inakzeptabel!
Nach einem abermals unbeantwortet gebliebenen Schreiben an das Gesundheits- und Sozialministerium und Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium, das sich ausschließlich für Wirtschaftskammermitglieder zuständig fühlt, setzen wir nun neue, drastischere Schritte. In Kürze publizieren wir unsere Presseaussendung, die sich an JournalistInnen landesweit richtet und ihnen auch persönlich zugestellt wurde.
Bitte verbreiten Sie diese Presseaussendung in Ihren Kreisen. Es gilt, den Druck auf die Behörden zu erhöhen. Uns reichts. Senden Sie sie an Ihnen bekannte Entscheidungsträger, verbreiten Sie die Nachricht unter befreundeten JournalistInnen. Es geht um die Existenz unserer Berufsgruppe.
Das Thema Telemedizin inkl. Telereha ist aktuell stark im Gespräch. Wir versuchen, praktikable Teillösungen zu erwirken, die über Corona hinaus keine rechtlichen Probleme für KollegInnen bedeuten. Achtung: Telemedizinische Anwendungen sind derzeit NICHT im Berufsbild enthalten. Derzeit greifen unsere beruflichen Haftpflichtversicherungen im Schadensfall nicht.
Heute erging ein Schreiben an die Behörden, in der wir abermals eindringlich um die Bearbeitung unserer Anliegen hinsichtlich Telemedizin ersuchen.
Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie nun einen Leitfaden für Telemedizin. [Nachtrag 1. April 2020: Der Leitfaden ist nicht mehr aktuell und wurde daher entfernt.] Bitte lesen Sie diesen aufmerksam durch und wägen Sie für sich ab, ob Telekonsultation oder sogar Telerehabilitation für Ihre persönliche Arbeit möglich ist.
Anhang | Größe |
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Anfrage: Ermöglichung telemedizinischer Krankenbehandlung für PhysiotherapeutInnen | 237 KB |
Schreiben an Behörden | 234.03 KB |
In den nächsten Tagen ist nicht damit zu rechnen, dass eine behördliche Sperrung stattfindet. Wir bitten Sie, von Einzelanfragen bei Behörden abzusehen. Auch dort herrscht massive Überlastung.
Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir auch mediale Aktivitäten setzen. Bitte vertrauen Sie uns. Wir sind vorbereitet, Presseaussendungen auszuschicken und sind in Kontakt mit diversen Medien.
Zum Thema der Telemedizin, unseren Aktivitäten und weiteren Entwicklungen geben wir demnächst weitere Informationen bekannt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, praktikable Lösungen anzubieten.
Das nächste Update liefern wir Ihnen um 16 Uhr.
Die Lage stellt sich heute nicht so klar dar, wie wir es erhofft haben. Was bedeutet es, dass Leute, die Therapien haben, von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommen sind?
Fakt ist: PhysiotherapeutInnen dürfen die Praxen weiterhin geöffnet halten. Es liegt keine behördliche Anordnung zur Schließung physiotherapeutischer Praxen vor.
Physio Austria selbst ist nicht befugt, Schließung anzuordnen. Wir können lediglich die Empfehlung abgeben, die Praxis geschlossen zu halten. Das tun wir.
Uns ist die Relevanz einer behördlichen Schließung für Anspruchsentschädigungen natürlich bekannt. Aktuell gibt es vonseiten der Behörden keine Stellungnahme dazu.
Auch die Ärztevertretungen rufen die Ärzteschaft – welche mitunter keinen entsprechend engen Körperkontakt hat – auf den PatientInnenverkehr auf Notfälle zu beschränken und andere Tools zu nutzen und den persönlichen Kontakt zu meiden. Das zeigt die Brisanz der Thematik nochmals auf.
Es ist uns derzeit nicht möglich, jede Individualsituationen zu beleuchten. Deshalb sprechen wir aus, was für den Großteil von Ihnen gilt: PhysiotherapeutInnen pflegen im Rahmen der Behandlung oftmals engen Körperkontakt mit ihren PatientInnen (hands on). Die Einhaltung eines empfohlenen Sicherheitsabstands ist in der Behandlung in der Regel – v.a. bei vulnerablen Gruppen – nicht möglich. Es ist daher nicht empfehlenswert, ohne Schutzkleidung und Mundmasken zu arbeiten – nicht nur PatientInnen gegenüber, sondern auch hinsichtlich Ihres persönlichen Schutzes. Auch Sie als BehandlerIn wissen nicht, wo sich IhrE PatientIn vor der Behandlung aufgehalten hat. Unterstützende Schutzvorkehrungen für PhysiotherapeutInnen im niedergelassenen Bereich vonseiten der Behörden gibt es derzeit jedoch keine. Ein Zugang zu Schutzkleidung und Mundmasken ist derzeit also noch nicht gegeben.
Laut Handlungsempfehlung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für freiberufliche MTD und DGKP sind PatientInnenkontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Termine mit infizierten Personen und Personen, die als Verdachtsfälle gelten, sind jedenfalls zu verschieben. Bei allen anderen, insbesondere besonders schutzbedürftigen Personen, ist zu überlegen, ob die Therapie den Nachteil, der durch die Kontakte entsteht, aufwiegt.
Die Entscheidungen (Praxisschließung? PatientInnen absagen?) haben auch wirtschaftliche Aspekte für PhysiotherapeutInnen, sodass der Umgang mit diesen Fragestellungen jedeR PhysiotherapeutIn für sich entscheiden muss. Wie auch bei vielen anderen Berufsgruppen – wie auch von der Ärztekammer verlautbart – werden diese Ausnahmesituation und eventuelle Maßnahmen einen Einnahmeausfall mit sich bringen.
Uns ist durchaus bewusst, dass mit der Empfehlung zur einstweiligen Schließung existenzielle Ängste einhergehen.
• Wer entschädigt den Verdienstentgang?
• Wie bleiben wir liquide?
• Wie lange gelten diese Regelungen?
• Gibt es Sanktionen von Kostenträgern, wenn die Praxis geschlossen bleibt?
Seien Sie versichert, dass wir Sie informieren, sobald wir definitive Antworten auf diese wichtigen Fragen geben können. Das Präsidium und Bundesverbandsbüro sind laufend mit EntscheidungsträgerInnen der Politik und Ministerien und den VertreterInnnen anderer Berufsgruppen in Kontakt. Wir ersuchen Sie daher dringend, von Einzelanfragen bei diesen Stellen abzusehen, um die Behörden in dieser Ausnahmesituation nicht zu überlasten und dabei eventuell sogar bundesweite Bestrebungen zu behindern.
Hinzu kommt, dass angestellte KollegInnen auf Anweisung ihres Dienstgebers vereinzelt auch weiterhin arbeiten müssen, selbst wenn sie persönlich davon absehen würden. Wir arbeiten auch in dieser Hinsicht intensiv an gemeinsamen Lösungen mit den Behörden. Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen aus dem Angestelltenbereich.
Initiativen und Schreiben an die Behörden
Physio Austria hat die oben stehenden Aspekte auch bereits bei Bundes- und Vizekanzler, zuständigen Ministerien (Gesundheit und Finanz), Landessanitätsdirektionen, Gesundheitssprechern aller Parteien und Mitgliedern des Krisenstabs eingebracht.
So haben wir dringend konkrete Informationen eingefordert, ob und wo die Möglichkeit besteht entsprechende Schutzbekleidung und Masken zu beziehen.
Wir haben um dringende Stellungnahme ersucht wie von Seiten der Behörden, die Schutzmaßnahmen für PhysiotherapeutInnen gewährleistet und von öffentlicher Seite zur Verfügung gestellt werden.
Zudem haben wir über unsere Empfehlung zur Praxisschließung und Einstellung von Hausbesuchen in dieser kritischen Phase bekannt gegeben, dass es derzeit keine unterstützende Schutzvorkehrungen für unseren Beruf vonseiten der Behörden gibt.
Ebenso haben wir die Möglichkeit der Telerehabilitation, wie sie bereits für eine kleine Anzahl von Gesundheitsberufen in dieser Ausnahmephase gewährt wird, eingefordert. Dies böte für eine erhebliche Anzahl an in Behandlung befindlichen Personen und für die KollegInnen in der Praxis die Möglicheit, auf gesunde Art und Weise die Therapie fortzusetzen und auch die Alltagsroutine zumindest in einem gewissen Maße weiterzuführen, wissen wir ja auch, dass eine Strukturierung des Tages auch in dieser Ausnahmesituation wesentlich ist, um diese Zeit gut zu durchstehen.
Weiters haben wir nochmals unterstrichen, dass neben den Maßnahmen des Gesundheitsschutzes auch Maßnahmen für freiberuflich tätige KollegInnen – welche durch diese Situation möglicherweise, wie auch Gewerbetreibende, finanziellen und damit verbundenen existentiellen Nöten begegnen – zur finanziellen Unterstützung vorzusehen sind.
Für alle Tiroler KollegInnen: Der Informationsabend zum Thema Kassenverträge in Tirol am 20. März ist abgesagt.
Schau auf dich, schau auf mich. Innerhalb der nächsten Stunden ist mit Erlässen zu rechnen. Physio Austria empfiehlt, physiotherapeutische Praxen bis auf Weiteres geschlossen zu halten. Des Weiteren empfehlen wir, in dieser hochkritischen Phase der Ausbreitung auf Hausbesuche zu verzichten. Hausbesuche betreffen größtenteils besonders schutzbedürftige Personen und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen kann in diesem Bereich durch die körpernahe Arbeit nicht gewährleistet werden.
Ein Antrag auf Herabsetzung und Stundung der SVS-Beitrage und Einkommenssteuervorauszahlung für 2020 ist ab sofort möglich. Selbst wenn das den Verdienstentgang nicht kompensiert, ist das eine erste Maßnahme zur Entlastung.