Covid-19
Laufend neue Informationen für Physiotherapeut*innen.
Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.
Seit heute haben Mitglieder von Physio Austria die Möglichkeit, Schutzausrüstung zu bestellen, die von Physio Austria bei einem privaten Anbieter eingekauft wurde und zum Einkaufspreis an Mitglieder weitergegeben wird. Alle Informationen finden Mitglieder in dem Newsletter, der heute an sie geschickt wurde.
Achtung [Nachtrag 12:42 Uhr, 17. April 2020] Wir müssen das Bestellformular leider schließen, sobald sobald das zur Verfügung stehende Kontingent erschöpft ist.
Achtung [Nachtrag 14.07 Uhr, 17. April 2020] Alle 10.000 den Mitgliedern zur Verfügung stehenden FFP2-Masken und alle OP-Masken wurden bestellt. Es sind keine weiteren Bestellungen mehr möglich.
In einem Schreiben der SVS wurden wir informiert: "Schon um Klarheit über die Verrechenbarkeit von Leistungen zu haben, wird die SVS die Bewilligungspflicht während der Corona-Pandemie nicht aussetzen." Wir wurden von der SVS ersucht, KundInnen zur Antragstellung auf das Onlineservice der SVS "Verordnung zur Bewilligung einreichen" verweisen. Die Antragstellung ist mit dem Smartphone (Handy-App) und mit PC oder Laptop (Portallösung) möglich. Anträge aus Portal oder Handy-App werden unmittelbar der Sachbearbeitung zugewiesen, weshalb die SVS eine Erledigung dieser Anträge innerhalb von 2 Werktagen nach Angragstellung für den Regelfall zusagt.
Betreffend die Berücksichtigung telemedizinischer Behandlungen durch PhysiotherapeutInnen bei der SVS sind wir noch in Abklärung begriffen.
Gerade eben haben wir all jenen PhysiotherapeutInnen, die ihren Bedarf an Schutzausrüstung über unser Online-Formular gemeldet haben, eine E-Mail geschickt, in der wir darüber informieren, dass die ersten 750 Pakete mit ÖGK-Schutzausrüstung verschickt werden. Als erste Lieferung hat Physio Austria von der ÖGK 4.800 FFP2-Masken und 10.000 OP-Masken bekommen, die wir nun verteilen können. Teilweise können wir auch Handschuhe mitversenden. Das deckt, das ist uns bewusst, bei Weitem nicht den Bedarf ab, den wir von Ihnen gemeldet bekommen haben. Laufend treffen neue Bedarfsangaben über unser Online-Formular ein. Insgesamt haben bereits mehr als 2.200 PhysiotherapeutInnen ihren Bedarf bei uns gemeldet. Lediglich die ersten 750, die sich bis 4. April (16 Uhr) eingetragen haben, können wir im Rahmen der ersten Lieferung mit der Schutzausrüstung beschicken.
Jene KollegInnen, die im Rahmen der ersten Lieferung kein Paket erhalten, sich aber bereits im Formular eingetragen haben, werden selbstverständlich versorgt, sobald wir weitere Schutzausrüstung von der ÖGK erhalten. Wann das der Fall sein wird, ist derzeit noch nicht klar.
Ab morgen Mittag werden Mitglieder von Physio Austria die Möglichkeit haben, Schutzausrüstung zu bestellen, die von Physio Austria bei einem privaten Anbieter eingekauft wurde und zum Einkaufspreis an Mitglieder weitergegeben wird. Da auch diese Lieferung nicht für alle Mitglieder, die Bedarf haben, reichen wird, haben wir ein Angebot mit einem unserer Kooperationspartner für Sie ausgearbeitet, das wir Ihnen im Laufe der nächsten Woche zur Verfügung stellen können.
Wir haben Empfehlungen für die akutphysiotherapeutische Versorgung im Rahmen von Hausbesuchen entwickelt. Die Empfehlungen finden Sie ab sofort unter diesem Pfad, bzw. im Downloadbereich dieser Seite. [Nachtrag 4. Mai 2020: Die Empfehlungen wurden von uns offline genommen, da es aktuelle Empfehlungen vonseiten des Ministeriums gibt.]
Antworten auf Fragen, die Physio Austria an das Gesundheitsministerium gerichtet hatte, sind nun in diesem Dokument abrufbar.
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fragen_und_antworten_des_ministeriums (1).pdf | 102.3 KB |
Schwangere sind eine besonders schützenswerte Gruppe. Anders als in einem Anstellungsverhältnis, wo es klare Auflagen aus dem Arbeitnehmerinnenschutz gibt, wird freiberuflich tätigen Physiotherapeutinnen das Aufrechterhalten der Tätigkeit in der Schwangerschaft – und dies auch gerade in dieser Krisenzeit – in die eigenverantwortlichen Hände gelegt. Physio Austria hat daher eine dringende Anfrage an das Ministerium gerichtet.
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anfrage_physio_austria_bmsgpk_svs_ss_fb_14042020 (1).pdf | 354.62 KB |
Aktuelle Antworten auf häufig an uns gerichtete Fragen finden Sie nun, optisch anders aufbereitet, auch auf dieser Seite.
Wer ist nun AkutpatientIn? Welche Auflagen gelten für schwangere Physiotherapeutinnen in der Freiberuflichkeit in der Corona-Krise? Gibt es Empfehlungen für Haubesuche? Diese und viele weitere Fragen erreichen uns täglich. Wir haben die wichtigsten Informationen in einem aktuellen Dokument zusammengefasst.
Antworten auf häufig an uns gerichtete Fragen finden Sie in unserem aktuellen Dokument mit FAQs (Fragen und Antworten) im Downloadbereich dieser Seite. [Nachtrag 15. April: Das Dokument wurde wieder entfernt. Sie finden alle aktualisierten Antworten auf Ihre häufigsten Fragen nun unter diesem Pfad.]
Erhalten VertragstherapeutInnen der ÖGK eine Bevorschussung? Für VertragstherapeutInnen der ÖGK ist ein Fortlaufen der Akontierungen, wie in manchen Bundesländern bereits in den Verträgen geregelt, geplant. Eine Vereinbarung für eine Honorarbevorschussung mit entsprechender Rückzahlungsregelung (bis voraussichtlich Ende 2021) ist derzeit mit Physio Austria in Ausarbeitung.
Sorgfalt bei der Berufsausübung ist uns zu Ihrer Sicherheit und auch zur Sicherheit Ihrer PatientInnen ein großes Anliegen. Folgende Dinge sind dabei zu beachten: Die Einhaltung der entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmen als Voraussetzung für Behandlungen im aktuellen Kontext von Covid-19. Die verantwortungsvolle Einschätzung, ob die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere Hygienemaßnahmen (siehe Handlungsempfehlungen von Physio Austria), erfüllbar sind. Die Abwägung von Risiko und Dringlichkeit der Behandlung für die einzelnen PatientInnen. Bitte beachten Sie auch: Ihre berufliche Sorgfalt und die damit verbundene Haftung kann nicht durch Erklärungen oder durch Formulare, die Sie PatientInnen zur Einwilligung vorlegen, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Mitglieder von Physio Austria finden im Downloadbereich dieser Seite jedoch ein Formular für PatientInnen zum Thema Informationspflicht.
Wann ist einE PatientIn einE AkutpatientIn? EinE PatientIn gilt dann als akut, wenn er/sie durch eine Nichtbehandlung einen bleibenden, nachhaltigen Schaden in seiner/ihrer Funktion erleiden würde und dessen/deren momentane Lebens- und Arbeitssituation keinen Aufschub der Behandlung zulässt. Stellt einE ÄrztIn aktuell eine Verordnung über Physiotherapie aus, bescheinigt er/sie damit die medizinische Notwendigkeit der Therapie, auch unter den aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen. Bei älteren Verordnungen entscheidet jedeR BehandlerIn im Einzelfall, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist oder nicht. Die individuelle Entscheidung, wer einE AkutpatientIn ist, liegt in Ihrem Ermessen als PhysiotherapeutIn. Ist ab Mai lediglich ein physiotherapeutischer Akut- oder bereits ein Normalbetrieb möglich? Dazu und zu weiteren Fragestellungen sind wir derzeit mit dem Ministerium in Kontakt. Wir informieren, sobald wir Näheres erfahren haben.
Wir wissen, dass Sie gerne für Ihre AkutpatientInnen da wären und diese behandeln möchten. Die Situation zur Lieferung von Schutzausrüstung ist sowohl für Sie als auch für Physio Austria unbefriedigend. Das von uns erstellte Formular zur Bedarfserhebung von Schutzausrüstung wurde bislang von 1.700 PhysiotherapeutInnen ausgefüllt.
Die Schutzausrüstung der ÖGK wird voraussichtlich Ende nächster Woche, unabhängig davon, ob für Mitglieder oder Nichtmitglieder, nach einem sich aus dem erhobenen Bedarfsstand errechneten Verteilungsschlüssel von uns aufgeteilt werden können. Alle PhysiotherpeutInnen, die ihren Bedarf über unser Formular gemeldet haben, bekommen einen Teil der Schutzausrüstung, die uns von der ÖGK zur Verteilung zur Verfügung zugestellt wird. Unsere Erhebung verdeutlicht aber: Mit dem, was wir von der ÖGK an Ausrüstung geliefert bekommen, wird nicht einmal der Bedarf jener PhysiotherapeutInnen, die unser Formular ausgefüllt haben, gedeckt werden können. Zudem sind wir von der ÖGK dazu angehalten, VertragspartnerInnen, die dem Versorgungsauftrag unterliegen, zuerst auszustatten. Der Mangel an Schutzausrüstung betrifft bedauerlicherweise das gesamte Gesundheitswesen in Österreich.
Nach intensiven Bemühungen von Physio Austria übernimmt die ÖGK für die Dauer der Pandemie die Kostentragung für telemedizinische Behandlungen durch PhysiotherapeutInnen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Schreiben der ÖGK, welches uns gestern Abend erreicht hat. [Nachtrag 8. Mai 2020: Bitte beachten Sie die Informationen bezüglich BVAEB im Beitrag vom 8. Mai]
Zum Thema Hausbesuche ist aktuell eine Empfehlung in Ausarbeitung, die voraussichtlch im Laufe der kommenden Woche zur Verfügung gestellt werden kann. Zudem haben wir zum Thema Hausbesuche eine Anfrage an das Gesundheitsministerium gerichtet. Die Antwort darauf ist noch ausständig. Wenn Hausbesuche bei AkutpatientInnen durchgeführt werden müssen, empfehlen wir, unbedingt auch in diesem Rahmen auf adäquate Schutzausrüstung zu achten. Wir empfehlen, HausbesuchspatientInnen als HochrisikopatientInnen einzustufen.
Die von uns publizierten Standards für Einzelpraxen und Praxengemeinschaften überarbeiten wir derzeit. Sie werden in der Woche nach Ostern von uns online gestellt.
PhysiotherapeutInnen haben in den letzten Tagen und Wochen Dokumente ausgearbeitet, die sie uns und Ihnen dankenswerterweise zur Verfügung stellen. Sind auch Sie aktiv? Bitte melden Sie sich bei uns, wir nehmen Ihre Aktivität auf unserer Webseite auf. Auch auf die Videos, die von KollegInnen für KollegInnen erstellt wurden, möchten wir an dieser Stelle abermals hinweisen.
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brief_telemedizin_physio_0 (1).pdf | 278.08 KB |
Auch wir haben die heutige Pressekonferenz natürlich verfolgt und wissen, dass unter PhysiotherapeutInnen nun die Frage im Raum steht, inwiefern eine Wiederaufnahme des Normalbetriebs ab Mai möglich ist. Ohne Schutzausrüstung ist ein physiotherapeutisches Tätigwerden keinesfalls vertretbar. Wir treten für den Schutz von PhysiotherapeutInnen und PatientInnen ein. Unsere Bitte an Sie lautet weiterhin: Sicherheit geht vor. Ob Praxengemeinschaft, ob Hausbesuch, ob Einzelpraxis: Gesundheit und Sicherheit stehen an erster Stelle.
Physio Austria hat die von der ÖGK versprochene Schutzausrüstungslieferung noch immer nicht erhalten. Seit zwei Wochen warten wir nun darauf. Diese Situation ist für uns gleichermaßen wie für Sie als PhysiotherapeutIn inakzeptabel. Ausführliche Informationen und unsere geplanten Schritte als Reaktion auf die Lieferverzögerung folgen morgen.
Warum gibt es keine behördliche Schließung? Welche Auflagen gelten für schwangere PhysiotherapeutInnen in der Corona-Krise? Wo genau finde ich die KUR-Nummer für meinen Antrag auf den Härtefallfonds? Diese Fragen sind in unserem FAQ-Dokument beantwortet, das seit Freitagabend online ist. Haben Sie es schon gesehen?
Da uns die Frage erreicht hat, weshalb wir bei der Bedarfserhebung nach Schutzausrüstung danach fragen, ob die meldende Person Mitglied von Physio Austria ist, haben wir ein Dokument erstellt, in dem Sie Antworten auf diese Frage finden. Das Dokument finden Sie hier. Abermals möchten wir betonen: Wir können Ihre Arbeit mit akutphysiotherapeutischen PatientInnen nur dann befürworten, wenn Sie ausreichend wirksame Schutzausrüstung zur Verfügung haben und diese korrekt anwenden. Bitte bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr. Eine erste Lieferung an Handschuhen und Masken von der ÖGK ist an Physio Austria unterwegs. Wir rechnen damit, dass die Materialien noch in dieser Woche bei uns eintreffen.
Das erste phydelio-Webinar zum Thema Telerehabilitation war erfolgreich, die Nachfrage enorm. Der Termin für die Wiederholung steht nun fest: 8. April 2020, 10 Uhr. Hier gelangen Sie zur Anmeldung. Hinweis: Es werden die gleichen Inhalte wie bei unserem ersten Telereha-Webinbar am 2. April vermittelt! Die vertiefenden Module starten voraussichtlich nach Ostern. Die TeilnehmerInnenzahl ist aus technischen Gründen auf 500 beschränkt.
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Warum fragt Physio Austria ab | 83.03 KB |