Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.

Update - Stand: 5. April 2020, 17:31 Uhr

Entgegen medialer Berichte ist die Berufsgruppe der PhysiotherapeutInnen derzeit nicht von einer behördlichen Schließung umfasst. Daher ist es unrichtig, dass physiotherapeutische Praxen erst in einer dritten Phase von der Lockerung von einer erneuten "Öffnung" betroffen sein werden. Als Angehörige eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufs haben einige PhysiotherapeutInnen in eingeschränktem Ausmaß für die Behandlung akutphysiotherapeutischer PatientInnen geöffnet.
Wir haben mit dem betreffenden Medium Kontakt aufgenommen und um Richtigstellung gebeten. Die Änderung des Online-Artikels erfolgt umgehend.

Update - Stand: 4. April 2020, 9:55 Uhr

Jene, die sich erst im Laufe der vergangenen Wochen neu als Mitglied von Physio Austria angemeldet, jedoch noch keine Zugangsdaten erhalten haben, um sich auf unserer Webseite einloggen zu können, werden ihre Zugangsdaten bzw. alle Unterlagen und Formulare ehestmöglich erhalten. Ihnen wird gegenüber jenen, die bereits jetzt Mitglied von Physio Austria sind, kein Nachteil entstehen.

Update - Stand: 3. April 2020, 19:19 Uhr

Wie in unserem Mitgliedernewsletter heute Nachmittag angekündigt, haben wir ein Dokument erstellt, in dem wir auf häufig an uns gerichtete Fragen eingehen. Dieses Dokument mit FAQ vom 3. April 2020 finden Sie hier. [Nachtrag 14. April 2020: Dokument wurde mittlerweile aktualisiert und ist daher in der veralteten Version nicht mehr abrufbar]. Immer noch erreichen uns täglich sehr viele individuelle Anfragen per E-Mail. Wir bitten weiterhin um Verständnis, dass die Beantwortung von Einzelanfragen derzeit ein wenig dauern kann.

Sie haben die Möglichkeit, uns in einem Formular Ihren Bedarf an Schutzausrüstung bekanntzugeben. Das Formular finden Sie hier. Physio Austria leitet diesen Bedarf an die Österreichische Gesundheitskasse weiter, die für die zentrale Beschaffung der Schutzausrüstung zuständig ist. Achtung: Beim Formular handelt es sich nicht um ein Bestellformular. Es dient ausschließlich der Bedarfserhebung. Details und Modalitäten zur Auslieferung klären wir derzeit noch mit der ÖGK. Sobald uns dazu Informationen vorliegen, geben wir diese umgehend an Sie weiter. Für die Verteilung von Schutzausrüstung, die vom Staat zur Verfügung gestellt wird, ist in Österreich die ÖGK in Kollaboration mit den jeweiligen Interessenvertretungen, das heißt im Bereich der Physiotherapie mit Physio Austria, zuständig.

Demnächst werden von der Regierung Details zur zweiten Phase des Härtefallfonds verlautbart. Wir hoffen, dass durch die Nachbesserungen des Fonds nun auch jene KollegInnen entlastet werden, die aufgrund der strengen Kriterien in der ersten Phase keinen Anspruch auf Zahlungen hatten. Im Namen der vier Berufsverbände Ergotherapie Austria, Physio Austria, logopädieaustria und dem Verband der Diätologen Österreichs wurde bereits vor Tagen ein offener Brief an Bundeskanzler Kurz, Vizekanzler Kogler, Bundesministerin Schramböck und Bundesminster Blümel mit der dringenden Bitte um Berücksichtigung bei der Überarbeitung der Härtefallfonds-Richtlinien übermittelt.

Beate Salchinger, Ulrike Sengseis und Sabine Eichler haben die Leitlinien des WCPT (Weltverband für Physiotherapie) für das Physiotherapie-Management für Covid-19 im Akutkrankenhaus übersetzt. Hier finden Sie das Dokument.
Beate Krenek und Susanne Mayrhofer, LeiterInnen des fachlichen Netzwerks Innere Medizin, sowie Stefan Nessizius, Leiter des fachlichen Netzwerks Intensivmedizin, haben eine Leitlinie für Physiotherapie bei Covid-19 erstellt, welche von W. Pohl (Krankenhaus Hietzing) freigegeben wurde. Wir dürfen Ihnen diese hier zur Verfügung stellen.

Update - Stand: 31. März 2020, 23:55 Uhr

Im heute an unsere Mitglieder geschickten Newsletter haben wir bereits informiert: Viele der an uns gerichteten Fragen betreffen das Thema KurzarbeitHier haben wir in aller Kürze Informationen zu jenen Fragen zusammengefasst, die wir bereits beantworten können.

Hier finden Sie die deutsche Übersetzung der vom WCPT (Weltverband für Physiotherapie) zur Verfügung gestellten Empfehlungen für das Physiotherapie-Management für Covid-19 im Akutkrankenhaus. Zudem wurden mit heutigem Datum neue Empfehlungen bezüglich der Schutzmaßnahmen für Krankenanstalten vom Gesundheitsministerium veröffentlicht. Sie finden diese sowie weitere vom Ministerium ausgegebenen Dokumente unter diesem Pfad.

Update - Stand: 31. März 2020, 17:49 Uhr

Breaking News: Der Einsatz telemedizinischer Maßnahmen ist laut Ministerium für PhysiotherapeutInnen zulässig! Hier finden Sie ein Schreiben, in dem Auskunft darüber gegeben wird. Bezüglich der Kostentragung mit der ÖGK sind wir noch in Verhandlung.

Update - Stand: 30. März 2020, 19:32 Uhr

Heute wurde das „Konzept akutphysiotherapeutischer Versorgung Österreichs in Einzelpraxen“ an das Ministerium übermittelt. [Nachtrag 20. April 2020: Das Konzept wurde überarbeitet und ist in der alten Fassung nicht mehr abrufbar.]
Neben größeren Praxen (wie im letzten Konzept beschrieben) sollen auch Einzelpraxen eine Notversorgung für akut zu behandelnde PatientInnen leisten können. Im zweiten Konzept wurden wieder hohe Standards für den Zeitraum der Corona-Krise definiert, die der Sicherheit der PatientInnen und der behandelnden PhysiotherapeutInnen dienen sollen. Diese stehen im Einklang mit den heute durch die Regierung verlautbarten restriktiveren Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos. ExpertInnen warnen explizit davor, dass medizinisches Gesundheitspersonal Virus-„Superspreader“ sein kann (10 % aller Infizierten Italiens sind Gesundheitspersonal). Übertragungen im Gesundheitsbereich können somit ein massives Problem ergeben. Neben vermehrter Testung sind aber auch ein rigoroses Einhalten von Schutzmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für das Gesundheitspersonal notwendig.
Physio Austria empfiehlt daher eindringlich, dass aus hygienetechnischen, haftungsrechtlichen und organisatorischen Gründen nur jene Praxen öffnen sollen, die diese Kriterien erfüllen. JedeR PhysiotherapeutIn muss das eigenverantwortlich entscheiden.

Es gilt jedenfalls zu beachten,
- dass der Praxisbetrieb in dieser Zeit nicht mit einem bisher gewohntem regulären Praxisbetrieb gleichzusetzen ist, d.h. u.a. es sollen wirklich nur AkutpatientInnen behandelt werden.
- dass es in der eigenen Verantwortung jeder/jeder PhysiotherapeutIn liegt, sich regelmäßig über eventuelle Abänderungen der Handlungsempfehlungen und Hygienerichtlinien zu informieren (z.B. auf der Webseite von Physio Austria, etc.)
- dass jede und jederr PhysiotherapeutIn im Rahmen des eigenverantwortlichen Handels auch die Haftung für dasselbe trägt und im Ansteckungsfall – bei Nichtbeachten von Hygienemaßnahmen und Handlungsempfehlungen – rechtlich belangt werden kann.

Physio Austria vertraut auf gut überlegte und ethisch korrekte Entscheidungen aller in Österreich tätigen PhysiotherapeutInnen. (Für Interessierte: unter www.oesterreich.gv.at die „Stellungnahme zur COVID19 Krise, 30.3.2020“)

Heute haben wir an unsere Verteiler übrigens die Einladung zum phydelio-Webinar: Telerehabilitation - Chancen und Herausforderungen in der Therapie geschickt. Am 2. April 2020 um 20 Uhr findet unser erstes Webinar zum Thema Telerehabilitation statt. COVID-19 und die damit einhergehenden Einschränkungen der sozialen Kontakte haben großes Interesse am Thema Telerehabilitation hervorgerufen. Dieses wird bei phydelio mit einer Webinar-Reihe zum Thema aufgegriffen. Im ersten Teil soll eine Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema Telerehabilitation geschaffen werden. Details und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier.

Abermals der Hinweis: Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Videos können Sie als PhysiotherapeutIn frei nutzen. Die Videos werden laufend mehr. Wir danken allen UnterstützerInnen, die diese Videos in Windeseile gedreht haben.

Update - Stand: 28. März 2020, 20:58 Uhr

Gestern haben wir Ihnen das „Konzept zur akutphysiotherapeutischen Versorgung für Österreich“, das für den nächsten hochinfektiösen Zeitraum in der CoV-19- Krise erarbeitet wurde, zur Kenntnis gebracht. Es herrschte verständlicherweise Aufregung darüber, wie wir so etwas vorschlagen können, wo doch der Großteil der Praxen diese Anforderungen nicht erfüllt.

Warum geben wir dennoch so eine Empfehlung raus?
Wir haben noch lange nicht den Höhepunkt der Ansteckung mit dem Cov-19 Virus erreicht. Gestrigen Aussagen des Gesundheitsministers zufolge werden wir diesen erst Mitte April bis Mitte Mai erreichen. Daher reagiert die Regierung zögerlich, einen Zeitpunkt zu nennen, wann es zu Erleichterung der restriktiven Maßnahmen kommen wird.
Wir müssen aber gleichzeitig Entscheidungen treffen, unter welchen Bedingungen wir in dieser prekären Situation jedenfalls akutphysiotherapeutische Behandlungen anbieten können.
Da es sich um ein Modell für Notversorgung handelt, sind dafür entsprechend große Praxen angedacht, um den Aufwand für zusätzliche notwendige organisatorische Hintergrundarbeit wie Logistik von Schutzkleidung, Aktuellhaltung der Listung für PatientInnen usw. so gering wie möglich zu halten. In diesem Setting sollen nur unbedingt notwendige akutphysiotherapeutische Behandlungen stattfinden (z.B. Zustand nach Schlaganfall/PatientInnen, die jetzt so rasch wie möglich aus den Krankenhäusern entlassen werden sollen, etc.).
Ein Triage-Modell (wird gerade durch ein Task Force-Team von Physio Austria ausgearbeitet) ermöglicht PhysiotherapeutInnen, zwischen akut zu behandelnden und in anderen Settings zu betreuenden PatientInnen zu unterscheiden.

Mögliche neue Wege?
Physio Austria ist auch intensiv mit der Schaffung neuer Settings wie beispielsweise Telekonsultation oder Telerehabilitation beschäftigt. Sollten sich KollegInnen in keinem dieser Betätigungsfelder wiederfinden, gibt es auch die Möglichkeit, bezahlte Funktionen in Sonderbetreuungseinrichtungen für Coronainfizierte zu übernehmen (z.B. im Messegelände von Salzburg). Es braucht wahrscheinlich ein Umdenken unserer bisherigen gewohnten Arbeitsstrukturen – wie z.B., dass sich mehrere KollegInnen aus kleineren Praxen für diesen Zeitraum in größeren Praxen für den nötigen abwechselnden Diensten (in Rädern) bzw. den Back-up-Teams zusammenschließen.

Was ist mit Einzelpraxen und Hausbesuchen?
Wenn es für Einzelpraxen möglich ist, während der Corona-Pandemie für AkutpatientInnen Therapie unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen und Hygienerichtlinien anzubieten, soll das natürlich möglich sein. Wir werden als Unterstützung dafür in einem weiteren Schritt Handlungsempfehlungen für Einzelpraxen und Hausbesuche erarbeiten und auch diese dem Ministerium übermitteln. Dies immer mit dem Fokus auf die besonderen Erfordernisse während der Dauer der Corona-Pandemie und dem Fokus auf akutphysiotherapeutische Versorgung. Was „akutphysiotherapeutisch“ bedeutet, werden wir nächste Woche ebenso online stellen wie eine Information zum Thema Haftung im Rahmen der freiberuflichen Berufsausübung unter den aktuellen Bedingungen.

Update - Stand: 28. März 2020, 17:15 Uhr

Der gestern Abend an Mitglieder geschickte Newsletter bzw. die auch auf dieser Seite veröffentlichten Informationen zum Vorschlag für Standards zur akutphysiotherapeutischen Versorgung haben eine Vielzahl an Rückfragen ausgelöst. Wir hoffen, dass durch die Videobotschaft von Constance Schlegl ein paar der vielen offenen Fragen beantwortet werden können.
Hier können Sie die Nachricht von Constance Schlegl, die an PhysiotherapeutInnen in ganz Österreich gerichtet ist, ansehen. [Nachtrag Juni 2020: Das Video wurde mittlerweile offline genommen.]

Update - Stand: 27. März 2020, 21:28 Uhr

Der Vorschlag für Standards für Großpraxen zur akutphysiotherapeutischen Versorgung ist heute als Arbeitspapier von uns an das Sozialministerium übermittelt worden. [Nachtrag 20. April 2020: Die Standars wurden überarbeitet und sind in der alten Version nicht mehr abrufbar.] Wir sind wesentlich deutlicher als die soeben online gegangenen allgemeinen Handlungsempfehlungen des Ministeriums.

Es ist aus unserer Sicht extrem wichtig, ehebaldigst ein geordnetes Szenario und Sicherheit für unsere KollegInnen und PatientInnen anzubieten und wir sehen es als unsere Verantwortung, dem Ministerium einen tragfähigen Vorschlag mit der Bitte um klare Handlungsrichtlinien zu unterbreiten. Dieser Verantwortung kommen wir hiermit nach. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, unserem Versorgungsauftrag gerecht zu werden, indem wir einerseits in der Aktuversorgung unsere Verantwortung als Gesundheitsberuf wahnehmen und andererseits das Ansteckungsrisiko minimieren.

Aus Sicht von Physio Austria ist dies allerding nur unter der Prämisse eines geordneten Vorgehens möglich, um eine möglichst sichere Versorgung der akutphysiotherapeutischen PatientInnen und möglichst sicheres Arbeiten von TherapeutInnen zu gewährleisten. Wir plädieren deshalb darüber hinaus für eine Listung von Praxen, die nach diesen Standards arbeiten und in weiterer Folge hilfesuchenden PatientInnen als Anlaufstellen genannt werden können (von zB Spitälern, PVZ, der ÖGK, ÄK, Physio Austria). Hier könnte auch ein Sachleistungsangebot der ÖGK, SVS und BVAEB installiert werden. Gespräche dazu laufen.

Eine generelle Praxisschliessung ist aus Sicht der Behörde derzeit nicht angedacht. Wenn es zu einer behördlichen Schliessung von Praxen in z.B. Quarantänegebieten kommen sollte, könnte in diesen definierten Praxen akutphysiotherapeutische Versorgung weiterhin angeboten werden. Die Bereitstellung der nötigen Schutzmaßnahmen (Masken etc.) soll von den Behörden erfolgen, das wurde uns zugesagt.

 

Weiterhin betonen wir, dass wir für ALLE PhysiotherapeutInnen eintreten. Es ist nicht akzeptabel, dass jene KollegInnen, die aus welchem Grund auch immer keinen Anspruch auf Gelder aus dem Härtefallfonds haben, nun ohne Unterstützung dastehen sollen. 

Update - Stand: 27. März 2020, 12:14 Uhr

Heute ab 17 Uhr ist es PhysiotherapeutInnen möglich, als Neue Selbstständige einen Antrag auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds zu beantragen. Alle Informationen, auch jene darüber, welche Unterlagen für die Antragstellung vorzubereiten sind, finden Sie hier.
Ihre KUR-Nummer finden Sie im Unternehmensserviceportal. Wenn Sie eine Handy-Signatur haben, können Sie in Ihrem persönlichen Bereich oben rechts zu Kennziffern für behördliche Verfahren gelangen. Dort is Ihre KUR-Nummer angegeben. Auch auf FinanzOnline finden Sie die KUR-Nummer.
Achtung: Wenn Sie sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig sind, haben Sie keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds. Wir wissen, dass das aktuell viele PhysiotherapeutInnen vor große finanzielle Probleme stellt. Wir werden nicht müde, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit ALLE PhysiotherapeutInnen unterstützt werden. Bitte schenken Sie uns Ihr Vertrauen. Im Moment ist es uns administrativ nicht möglich, alle Einzelanfragen an uns zu beantworten. Wir arbeiten Tag und Nacht für Sie.

 

Nachtrag (korrigiert): Wir veröffentlichen morgen, Samstagnachmittag eine Videobotschaft, in der Constance Schlegl die häufigsten Fragen, die von unseren Mitgliedern derzeit an uns herangetragen werden, beantworten wird. Wir können Fragen immer nur so schnell beantworten wie wir selbst die Auskünfte von Behörden erhalten.