Covid-19
Laufend neue Informationen für Physiotherapeut*innen.
Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.
Das aktualisierte Positionspapier des niederländischen Physiotherapieverbandes (KNGF) ist nun auf Englisch verfügbar. Unter diesem Link können Sie das Dokument mit Empfehlungen für die Physiotherapie bei PatientInnen mit COVID-19 abrufen.
Die aktualisierte Version enthält detailliertere Informationen zu COVID-19, der Rolle der Physiotherapie sowie spezifische Empfehlungen u.a. für Screening sowie Red und Yellow Flags, physiotherapeutische Interventionen, Ergebnismessungen und Evaluierung.
Die „Recommendations for physiotherapy in patients with COVID-19" wurden in englischer Sprache veröffentlicht und stehen frei zur Verfügung.
Auf der Seite mit Antworten auf gängige Fragen von PhysiotherapeutInnen (zugänglich für Mitglieder von Physio Austria) ist eine Aktualisierung bei der folgenden Frage vorgenommen worden: „Was muss man derzeit beim Angebot von Physiotherapie in der Gruppe beachten?“
Die ÖGK und BVAEB informieren und ersuchen offiziell um Einhaltung: Es gibt keinerlei Notwendigkeit der Vorlage von Verordnungsscheinen an den chefärztlichen Dienst zur Bewilligung. Bitte übermitteln Sie keine Verordnungen zur Bewilligung an den Chefärztlichen Dienst der ÖGK und der BVAEB.
Damit ermöglichen Sie die reibungslose bundesweite Umsetzung dieser offiziell durch die SV-Träger beschlossenen Maßnahme aufgrund der COVID-19-Pandemie.
Physio Austria wird rechtzeitig offiziell über den Zeitpunkt der Rückführung dieser Maßnahme informiert werden und PhysiotherapeutInnen darüber in Kenntnis setzen! (Die Rückführung ist voraussichtlich frühestens mit Ablauf Oktober 2020 in Aussicht gestellt). Diese Regelung gilt nicht für die SVS.
Hier finden Sie die Nachricht von der ÖGK (Mag. Vogl-Müllner). Hier finden Sie die Nachricht von der BVAEB (Mag. Nagl).
Hier finden Mitglieder von Physio Austria die Gesamtinfo, die seit 10. Juli 2020 online ist
Die Kostentragung für telemedizinische Behandlungen durch PhysiotherapeutInnen dauert weiterhin an. Sie wird durch ÖGK und BVAEB als auch SVS geleistet.
Hier finden Sie das ÖGK-Schreiben. Hier finden Sie die Nachricht von der BVAEB (Mag. Nagl). Informationen der SVS werden nachgereicht.
Die Gültigkeitsdauer ärztlicher Verordnungen zur Physiotherapie ist auf 6 Monate ausgeweitet - bei der ÖGK und der BVAEB. In diesem Dokument finden Mitglieder von Physio Austria alle Informationen.
Hier finden Sie den Auszug aus der Satzungsänderung zum Aussetzen der Bewilligung und zur Geltungsdauer von Verordnungen.
Hier sind die Änderungen der Krankenordnung im RIS nachzulesen.
Anhang | Größe |
---|---|
AVSV | 42.05 KB |
Maßnahmen Sozialversicherungsträger | 154.62 KB |
BVAEB Bewilligung | 153.64 KB |
OEGK Brief Telemedizin | 278.08 KB |
Bewilligungspflicht ausgesetzt | 148.63 KB |
Ab sofort können Bestellungen von Schutzausrüstung über den Physio Austria-Webshop erfolgen. Es handelt sich um Schutzausrüstung von der ÖGK, die Ihnen gratis zur Verfügung gestellt wird. So haben Sie die Möglichkeit, zielgerichtet jene Schutzausrüstung zu bestellen, die Sie für Ihren persönlichen Bedarf benötigen. Der Webshop ersetzt das bisherige Formular zur Bedarfsmeldung für Schutzausrüstung von Physio Austria. Mehr als 2.600 PhysiotherapeutInnen wurden bisher von uns mit Schutzausrüstung der ÖGK versorgt.
Wir stellen sicher, dass nur PhysiotherapeutInnen im Webshop bestellen können. Bitte geben Sie Ihre Eintragungsnummer des Gesundheitsberuferegisters oder Ihre Mitgliedsnummer von Physio Austria an. Nicht alle der im Webshop angeführten Materialien werden ständig zur Verfügung stehen. Sollte etwas gerade nicht vorhanden sein, schauen Sie bitte ein wenig später erneut auf die Seite, um zu sehen, ob neue Materialien dazugekommen sind. Wir erhalten zwar weiterhin Material von der ÖGK, haben aber keinen Einfluss darauf, welches und in welcher Menge es von der ÖGK zur Verfügung gestellt wird.
Jeweils am Montagvormittag leiten wir die in der Vorwoche eingelangten Bestellungen an unsere Versandfirma weiter, die dann den Versand an Sie übernimmt.
Bitte beachten Sie die Versandbedingungen: Der Versand erfolgt per Nachnahme, die Portokosten von EUR 10,– pro Paket (max. 10 Kilo) sind von Ihnen vor Ort zu begleichen.
Physio Austria bedankt sich für die Rückmeldungen aus zahlreichen Bundesländern an den Berufsverband zur Problematik der inkongruenten Umsetzung und Falschauskünfte zu den Bewilligungsregeln durch einzelne Landesstellen der Sozialversicherungungsträger.
Physio Austria hat dies – in enger Abstimmung mit der hierfür bundesweit zuständigen und die Umsetzung koordinierenden Leistungsabteilung der ÖGK – zum Anlass genommen, um in den einzelnen Regionalstellen zur konkreten Umsetzung aller aktuell in Geltung stehenden Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie nachzufragen. Gleichzeitig haben wir in dieselben Themenbereichen auch die Bundesstelle der BVAEB um valide Auskünfte für das gesamte Bundesgebiet ersucht.
Das konkrete Ergebnis dieser Abklärungsschritte sowie einen Überblick über die aktuell in Geltung stehenden Maßnahmen der Sozialversicherungsträger im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie können Physio Austria-Mitglieder im Downloadbereich dieser Seite bzw. hier einsehen.
Anhang | Größe |
---|---|
massnahmen_der_sozialversicherungstraeger_im_zusammenhang_mit_der_covid-19-pandemie_0.pdf | 154.62 KB |
PhysiotherapeutInnen im pflegerischen Einsatz: Im Zuge der rechtlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wurde u.a. in § 3a Abs. 7 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, idgF., verankert, dass „für die Dauer einer Pandemie [...] für unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung auch Personen herangezogen werden [dürfen], die weder zur Ausübung eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufs noch das Ausbildungsmodul gemäß Abs. 1 Z 2 absolviert haben.“ Auf Basis dieser Regelungen wurden in den letzten Wochen viele angestellt tätige ErgotherapeutInnen und PhysiotherapeutInnen auf Stationen eingesetzt, um den alltäglichen Betrieb, vor allem des Pflegepersonals, zu unterstützen. Zum Erhalt des Gesundheitssystems und zur Unterstützung bzw. Entlastung der Pflege unterstützen Ergotherapie Austria und Physio Austria dies selbstverständlich, sofern es keine Eingriffe in gesetzlich geregelte Vorbehaltstätigkeiten gibt.
Leider war und ist zu beobachten, dass ArbeitgeberInnen mit der sinkenden Infektionsrate und dem Rückgang von COVID-19-PatientInnen auf den Stationen die KollegInnen der Ergotherapie und Physiotherapie mitunter einsetzen wollen, damit das Pflegepersonal zum Abbau von Überstunden, Nachtgutstunden und Urlaub angehalten werden kann. Vor diesem Hintergrund haben sich Ergotherapie Austria und Physio Austria an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bundesarbeiterkammer gewandt (siehe auch Information zur Thematik auf dieser Seite von 15. Mai).
Basierend auf den Antworten des Ministeriums sowie der Arbeiterkammer dürfen wir betroffene Berufsangehörige direkt an die Arbeiterkammer im Bundesland des Dienstortes verweisen.
D.h. wenn Sie jetzt erst - während die Zahl der Neuerkrankungen deutlich sinkt - in den Pflegedienst eingeteilt werden und damit scheinbar verfolgt wird, dass Überstunden, Nachtgutstunden und Urlaubstage vom Pflegepersonal abgebaut werden, wenden Sie sich bitte an die Arbeiterkammer im Bundesland Ihres Dienstortes. Nähere Informationen finden Mitglieder von Physio Austria unter folgendem Link.
Anhang | Größe |
---|---|
information_einsatz_physiotherapie_pflege_pandemiezeit_25062020.pdf | 411.31 KB |
In unserem Bereich mit Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria nun Informationen zur folgenden Frage: Kann im Rahmen des Einsatzes von Telemedizin im Bereich der Physiotherapie auch Gesundheitsförderung und Prävention angeboten werden?
Neu beantwortet in unserem Bereich mit Antworten auf häufig gestellte Fragen ist die Frage: Wo finde ich Informationen zum Härtefallfonds?
Wir haben nach abermaliger Rückfrage die Information von der ÖGK erhalten, dass die Bewilligungspflicht nach wie vor bundesweit ausgesetzt ist. Vermehrt erhalten wir von KollegInnen die Auskunft, dass in Vorarlberg, Salzburg und Tirol Verordnungen für Physiotherapie wieder bewilligt werden müssen. Physio Austria kennt die Problematik und ist bereits mit der Angelegenheit befasst und mit der ÖGK im Gespräch. Wir nehmen dies zum Anlass, um in den einzelnen Regionalstellen nachzufragen. Wenn Sie als PhysiotherapeutIn die Information erhalten, dass Verordnungen bewilligt werden müssen, melden Sie sich bitte bei uns unter office@physioaustria.at.
Aktuelle Zwischeninformation der Volksanwaltschaft zum Thema Schwangerschaft und Freiberuflichkeit: Bezug nehmend auf die auch in der Sendung Bürgeranwalt (von 9. Mai) angesprochene Problematik, die sich für freiberuflich tätige schwangere Physiotherapeutinnen zur Zeit der Pandemie und den damit verbundenen erforderlichen erhöhten Schutzvorkehrungen ergibt, haben wir bei der Voksanwaltschaft nachgefragt, ob es seit der Sendung neue Entwicklungen gegeben und die Volksanwaltschaft hier vielleicht schon neue Informationen vonseiten der SVS vorliegen hat. Mit Schreiben von 27. Mai wurden wir von der Volksanwaltschaft über die aktuellen Entwicklungen informiert. Demnach wurde eine abschließende Stellungnahme der SVS zur Rechtsfrage des vorzeitigen Wochengeldes nach § 102a GSVG der Volksanwaltschaft gegenüber noch nicht abgegeben. Dies vor dem Hintergrund, dass aktuell noch eine schriftliche Anfrage der SVS bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Sozialministerium (BMSGPK), offen sei und eine diesbezügliche Rückantwort noch abzuwarten ist. Die Volksanwaltschaft wird Physio Austria über die weiteren Entwicklungen informiert halten. Sobald uns neue Informationen erreichen, werden wir darüber informieren. Mitglieder können das Schreiben im neu angelegten FAQ-Baustein zu dieser Thematik einsehen.
Zudem dürfen wir bei diesbezüglichen Anliegen direkt an die Volksanwaltschaft verweisen, wo die Fälle unbürokratisch entgegengenommen, gesammelt, bearbeitet und Detailberatungen vorgenommen werden.
Die netzwerkübergreifend erstellte Leitlinie "Physiotherapie für Post-COVID-19-PatientInnen sowie zur Prävention einer COVID-19 induzierten Pneumonie bei gefährdeten Personengruppen" ist soeben fertiggestellt worden. Das Dokument ist für alle einsehbar und unter diesem Link sowie im Downloadbereich dieser Seite zugänglich.
Anhang | Größe |
---|---|
leitlinie_covid_fin (1).pdf | 688.21 KB |
Seitennummerierung
- Erste Seite
- Vorherige Seite
- …
- 11
- 12
- 13
- 14
- 15
- 16
- 17
- 18
- 19
- …
- Nächste Seite
- Letzte Seite