Covid-19
Laufend neue Informationen für Physiotherapeut*innen.
Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.
Müssen Sie derzeit Angestellte in Kurzarbeit schicken? Ein Feld im Antragsformular fragt nach Ihrem Sozialpartner.
Wichtig für Sie ist: Der Antrag kann auch ohne dieses ausgefüllte Feld abgeschickt werden. Wenn zur Nachreichung eine Information notwendig sein sollte, wird man kontaktiert.
Bei der Sozialpartnervereinbarung ist die Version „Einzelvereinbarung“ zu wählen und in dieser sind am Ende des Formulars alle MitarbeiterInnen anzuführen, für die geförderte Kurzarbeit angemeldet wird. Diese Vereinbarung ist somit zwischen dem/der PhysiotherapeutIn und Ihren MitarbeiterInnnen abzuschließen und mit Angabe der entsprechend reduzierten Gehälter zu unterschreiben. Im Formular, das 14 Seiten umfasst, ist auch die Interessenvertretung und die Gewerkschaft angeführt. Diese Angaben können freigelassen werden. Zusammen mit dem Formular „Covid-19 Kurzarbeitsbeihilfe“ ist diese Vereinbarung dem AMS zu übermitteln. Das Modell gilt jedoch nicht für geringfügig Beschäftigte, wie es wohl bei einigen angestellten Reinigungskräften der Fall ist.
Videos von PhysiotherapeutInnen für PhysiotherapeutInnen: Engagierte KollegInnen haben sich die Mühe gemacht, Videos zu erstellen, die Sie als PhysiotherapeutIn bei Bedarf verwenden können. Die Videos werden dankenswerterweise kostenlos zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie die Sammlung, die ab sofort laufend erweitert wird.
In der heutigen Pressekonferenz wurden PhysiotherapeutInnen vom Bundeskanzler übrigens explizit als Berufsgruppe genannt, die Zahlungen aus dem Härtefallfonds erhalten wird. Anträge für Zahlungen aus dem Härtefonds können ab morgen gestellt werden. Zur konkreten Höhe der Zahlungen für PhysiotherapeutInnen können wir im Moment keine Aussage treffen.
Danke für Ihre vielen, vielen Nachrichten an uns. Neben Hunderten von Fragen, die an uns gerichtet werden, bieten uns viele PhysiotherapeutInnen derzeit auch ihre Hilfe an. Wir schätzen das sehr und kommen gern bei Bedarf darauf zurück. Im Moment ist es uns administrativ nicht möglich, Ihre Nachrichten einzeln zu beantworten.
Der Weltverband für Physiotherapie hat eine Leitlinie entwickelt, die KollegInnen, die im intramuralen Bereich tätig sind, Hilfestellung bietet. Die Leitlinie (in englischer Sprache) finden Sie hier.
Derzeit erreichen uns verständlicherweise viele Fragen zu Atemschutzmasken bzw. Schutzausrüstung, z.B. Welcher Art von Schutzausrüstung ist derzeit eine Voraussetzung für die physiotherapeutische Arbeit? Welche Ausrüstung schützt wirklich? Welche Masken eignen sich konkret bzw. welche Voraussetzungen müssen die Produkte erfüllen? Wo kann die Schutzausrüstung bzw. wo können Masken bezogen werden?
Das sind die Fakten: Wir holen derzeit Anweisungen von den Behörden ein, mit welcher Schutzausrüstung PhysiotherapeutInnen im Moment arbeiten müssen, um weder PatientInnen noch sich selbt zu gefährden – und sind gleichzeitig von den Behörden dazu angehalten, Schätzungen abzugeben, in welcher Stückzahl Schutzausrüstung gebraucht wird. Unsere Bedarfserhebung wird zentral erfasst und mitentscheidend für Lieferungen in den nächsten Wochen sein.
Von unterschiedlichen behördlichen Stellen erreichen auch Physio Austria unterschiedliche Informationen. In einem Fall wurde darauf hingeweisen, dass Physiotherapiepraxen selbst dazu angehalten gewesen wären, Schutzausrüstung lagernd zu haben.
Wir wehren uns entschieden gegen das Abschieben von Verantwortung auf individuelle Praxen bzw. auf KollegInnen und informieren Sie selbstverständlich sofort, sobald zuverlässige Informationen von ministerieller Seite an uns weitergegeben werden.
Der Weltverband der Physiotherapie (WCPT) weist derzeit auf ein kostenlose Online-Kurse auf der Lernplattform Physioplus hin. Inhalt der Online-Kurse ist u.a. der Umgang mit CoVid-19-PatientInnen in atemphysiotherapeutischer Hinsicht. Hier finden Sie nähere Informationen.
Wir arbeiten aktuell u.a. an Informationen zur Mietsituation Ihrer Physiotherapie-Praxen.
Eine Mietreduktion ist immer davon abhängig, was in Ihrem individuellen Mietvertrag steht. Dennoch arbeitet Physio Austria an einem kurzen Schreiben, das Sie als Vorlage verwenden können, um bei Ihrem Vermieter noch vor Monatsende einen Antrag auf eine Kulanzlösung zu stellen.
Im Zuge der Informationspflicht haben wir gestern Abend auf die Entscheidung der ÖGK, die Bewilligungspflicht aufzuheben, hingewiesen. Unsere Information über die Änderung der Rechtslage ist wertfrei erfolgt. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die Rahmenbedingungen für die Behandlung gegeben sein müssen. Die Arbeit von PhysiotherapeutInnen muss in einem gesicherten Rahmen erfolgen und kann immer nur unter geregelten Hygienemaßnahmen stattfinden. Wenn das nicht gewährleistet ist, müssen wir dringend darauf hinweisen, dass Übertragungsgefahr besteht.
Die ÖGK ist den PatientInnen verpflichtet. Die Bewilligungspflicht betrifft vor allem Notfälle: Wenn akutphysiotherapeutische PatientInnen dringend Physiotherapie benötigen, können sie nun auf direktem Wege zur Behandlung kommen.
Die von Physio Austria zu Beginn der Pandemie geforderte behördliche Schließung, die gerade in dieser Phase wesentlich gewesen wäre, wurde nicht umgesetzt. Nun ist es wesentlich, dass wir für die kommende Zeit eine Notversorgung für jene PatientInnen aufbauen, die auch in dieser Zeit auf unsere Hilfe angewiesen sind. Hier steht Physio Austria in Kontakt mit den Behörden und der ÖGK.
Eine behördliche Schließung ist derzeit seitens des Ministeriums politisch nicht gewollt. Wir appellieren dringend an die Eigenverantwortlichkeit der PhysiotherapeutInnen.
Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung fällt laut ÖGK bis auf Weiteres neben der Bewilligungspflicht der meisten Medikamente oder auch Heilbehelfe/Hilfsmittel (diese bis zu einer gewissen Höhe) nun auch jene für physiotherapeutische Leistungen.
Das Bundesministerium für Finanzen hat uns mit einem Schreiben vom 23. März wie folgt informiert:
"Informationen zu Fragen in Bezug auf "Cash on the Hand"/Kurzarbeit/Krisenbewältigungsfonds finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, der Wirtschaftskammer, des Arbeitsmarktservice, des Unternehmensservice-Portals sowie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Alle Informationen für Unternehmen und Selbständige werden dort bereitgestellt und laufend aktualisiert. Auch die Details zur konkreten Ausgestaltung der Hilfsmaßnahmen werden dort veröffentlicht. Für allfällige Fragen zu steuerlichen Themen steht die Telefonnummer 050 233 333 zur Verfügung. Nähere Informationen zu den steuerlichen Erleichterungen und ein Formular, mit dem Sie diese Hilfen unbürokratisch und schnell beantragen können, finden Sie unter bmf.gv.at/corona."
Weiters möchten wir Sie über die Möglicheit informieren, sich hier für einen Newsletter anzumelden, über welchen Sie informiert werden, sobald alle Details zur Beantragung von Geldern aus dem Härtefallfonds stehen.
Wir kündigen auf diesem Wege an: Physio Austria veröffentlicht demnächst vermehrt Videos mit Übungsanleitungen für die Verwendung auf Ihren persönlichen Social-Media-Seiten bzw. für Ihren persönlichen Gebrauch in der physiotherapeutischen Arbeit. Demnächst erfahren Sie mehr dazu.
Eine derzeit vor allem auf Social Media kursierende Petition ist nicht von Physio Austria erstellt. Wir sehen ein Aufrechterhalten einer strukturierten, mit den Behörden und der ÖGK akkordierten Grundversorgung für akutphysiotherapeutische PatientInnen unter Bereitstellung und Einhaltung aller notwendigen Schutzmaßnahmen für PatientInnen und TherpeutInnen als notwendig an. Daran arbeiten wir aktuell mit den zuständigen Stellen und informieren Sie im Laufe der Woche über die aktuellen Entwicklungen.
Eine generelle Schließung aller Praxen ist unserem aktuellen Informationsstand nach nicht geplant. Eine Auflistung von schon derzeit gültigen finanziellen Entlastungsmöglichkeiten finden Sie hier.
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Breaking News: Wir haben es geschafft! Die PhysiotherapeutInnen sind berücksichtigt. Im Nationalrat wurde beschlossen, dass auch freiberuflich tätige Gesundheitsdienstleister finanzielle Unterstützung beantragen können:
"Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein Abänderungsantrag der Koalitionsparteien, mit dem unter anderem die Bestimmungen betreffend den Härtefallfonds präzisiert werden. So wird klargestellt, dass sämtliche Kleinstunternehmen und damit etwa auch freiberuflich tätige Gesundheitsdienstleister finanzielle Unterstützung beantragen können."
Physio Austria ist mit den Behörden dabei, ein strukturiertes Angebot für PatientInnen, die dringende physiotherapeutische Behandlung benötigen, zu entwickeln. Mitgedacht wird selbstverständlich, dass physiotherapeutisches Tätigwerden nur unter der Einhaltung von Schutzmaßnahmen stattfinden kann. Weiterführende Informationen dazu stellen wir Anfang nächster Woche bereit.
Wir raten weiterhin dringend davon ab, Therapien, die verschiebbar sind, durchzuführen bzw. die Praxis offen zu halten.
Nach Ende der derzeit unterbrochenen Nationalratssitzung informieren wir, ob unsere Anliegen – wie von uns eingebracht – berücksichtigt wurden.
Im gestrigen Mitgliedernewsletter haben wir ein Dokument eingestellt, das bislang bekannte Antworten auf wichtige Fragen für freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen gibt.
Das Dokument finden Sie hier.
Alle von Ihnen bislang an uns herangetragenen Fragen sammeln wir und beantworten wir weiterhin.
Wir bitten um Verständnis, falls Ihre Frage aktuell noch nicht zufriedenstellend beantwortet ist. Wir arbeiten mit Hochdruck an ihrer Klärung. Unsere Antworten kommen so rasch, wie wir sie von den Behören bekommen.
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