Covid-19
Laufend neue Informationen für Physiotherapeut*innen.
Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.
Medial wurde bekannt, dass einige Chargen mit fehlerhaften bzw. nicht auf eine Wirksamkeit getesteten FFP2-Masken im Umlauf sind. Wir können Entwarnung geben. Die uns von der ÖGK gelieferten und über den Physio Austria Webshop an Sie als PhysiotherapeutIn weitergegebenen FFP2-Masken sind nicht betroffen.
Die folgenden Fragen sind nun in unseren FAQs beantwortet:
- Ist Physiotherapie in Form von Hippotherapie aufgrund der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung zulässig?
- Sind für die freiberufliche Praxis wöchentliche Testungen wie z.B. bei Personal in Krankenanstalten oder Pflegeheimen erforderlich?
- Ein Patient wurde positiv getestet (war z.B. gestern/vorgestern in meiner Praxis oder ich beim Patient, da Hausbesuch) was soll ich jetzt tun?
- Wann darf nach einer Covid-Erkrankung eine/einer PatientIn die Behandlung in der freiberuflichen Praxis/im Rahmen von Hausbesuchen wieder aufgenommen werden?
- Darf ich von PatientInnen den Vorweis eines negativen PCR-Test verlangen?
Die Frage "Darf einE PatientIn, die/der nachweislich aufgrund von gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen darf, abgelehnt werden? Und gibt es hier einen Unterschied von Vertrags- und WahlphysiotherapeutInnen?" finden Sie hier aktualisiert beantwortet.
Die Antwort auf die Frage "Welche Gesundheitsberufe dürfen Abstriche und Covid-19-Testungen durchführen?" finden Mitglieder von Physio Austria im FAQ-Bereich unter der Kategorie "Testungen".
Die folgende Frage ist nun neu in unserem FAQ-Bereich beantwortet: Ist es möglich, dass PatientInnen aktuell eigenständig die Therapiegeräte in den Praxisräumlichkeiten freiberuflich tätiger PhysiotherapeutInnen nutzen, auf welche die PatientInnen im Rahmen der Therapie eingeschult wurden?
Darüber, dass es PatientInnen auch im Lockdown möglich ist, u.a. Physiotherapie wahrzunehmen, wurde heute Morgen nach einer Aussendung von MTD-Austria auf Ö1, auf Ö3 und in Radio Wien berichtet.
Die folgenden Fragen sind nun in unserem FAQ-Bereich in der Rubrik "Kontaktverfolgung" beantwortet:
- Welche Sonderregelungen gibt es bei der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung versorgungskritischer Infrastrukturen für den Einsatz von Gesundheits- und Schlüsselpersonal trotz K1 und K2?
- Was bedeutet es für mich, wenn ich als K1 oder K2 klassifiert werde?
- Wonach klassifizieren die Behörden als K1 (Quarantäne) und K2? Ist die Art der Schutzausrüstung immer entscheidend?
Nach der gestrigen Presseaussendung, die darüber informiert, dass Physiotherapie weiterhin möglich ist, haben folgende Medien die Meldung aufgegriffen: ORF online, ORF Radio Niederösterreich, ORF Kärnten, Die Presse, Kronen Zeitung, Oberösterreichische Nachrichten, Radio Austria, oe24.at, vienna.at. [Nachtrag: Wir bitten um Verständnis, dass Printartikel gewisser Medien aus rechtlichen Gründen nicht von uns zum Download zur Verfügung gestellt werden dürfen.]
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beschaffung von Schutzausrüstung primär eigenverantwortlich tätig sind. Die Lieferungen der ÖGK, die in unserem Webshop für PhysiotherapeutInnen jeweils zur Verfügung gestellt werden, sind nicht als Ihre einzigen Bezugsquellen gedacht. In Österreich besteht derzeit kein Mangel an Schutzausrüstung. Bitte beziehen Sie Ihre Schutzausrüstung anderwertig, wenn im Webshop von Physio Austria derzeit keine passende Ausrüstung zur Verfügung steht. Wir können nur jenes Material zur Verfügung stellen, das uns von der ÖGK geliefert wird.
Derzeit kommt es bei PatientInnen und KlientInnen mitunter zu Unsicherheiten: Findet meine Physiotherapie-Einheit statt bzw. darf Physiotherapie durchgeführt werden? Wir möchten die Bevölkerung aufklären. Unsere Presseaussendung, die heute Morgen verschickt wurde, finden Sie hier. Der ORF hat unsere Aussendung bereits in einem Online-Bericht aufgegriffen. Auch in Radio Niederösterreich wurde bereits berichtet.
Darüber hinaus initiiert Physio Austria eine Medienkampagne. Nähere Informationen folgen.
Die folgenden Fragen sind nun neu in unserem FAQ-Bereich beantwortet:
- Welche Hygienemaßnahmen gelten während des Lockdowns?
- Dürfen aktuell RisikopatientInnen behandelt werden?
- Ist momentan eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung an Gesunden "zur Gesundheitsförderug/Prävention" zulässig oder darf ich nur mit Verordnung arbeiten?
Physiotherapie ist, wie bereits kommuniziert, auch während der Ausgangsbeschränkungen im Rahmen des Lockdowns ab 17. November weiterhin möglich. Auch Hausbesuche können durchgeführt werden.
Wesentlich ist in jedem Fall weiterhin der sorgsame Umgang mit Schutzvorkehrungen bzw. -ausrüstung nicht nur zum Eigen- sondern auch zum Fremdschutz.
Die folgenden Fragen beantworten wir nun ausführlich in unseren FAQs:
- Darf ich während des harten Lockdowns PatientInnen nach 19 Uhr noch behandeln? Oder ist diese Verordnung für uns nicht gültig?
- Dürfen bei PhysiotherapeutInnen angestellte medizinische MasseurInnen weiterhin ihrer Arbeit nachkommen?
Bitte lassen Sie sich nicht verunsichern. Physiotherapie ist der ärztlichen Hilfe gleichgesetzt. Als Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen dürfen Sie auch weiterhin arbeiten. Auch in der ORF-ZIB am Samstagabend wurde das explizit erwähnt. Hier ist die Information außerdem konkret nachzulesen.
Zwei neue Fragen lassen sich nun beantworten:
- Dürfen während des Lockdowns Gruppen angeboten werden?
- Darf ich weiterhin als freiberuflich tätige PhysiotherapeutIn PatientInnen in Alten- und Pflegeheimen betreuen? Wenn ja, muss ich mich wöchentlich testen lassen?
Die Antworten finden Sie im Dokument im Downloadbereich dieser Seite.
Anhang | Größe |
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fragen_und_antworten_6._november_2020 (1).pdf | 515.14 KB |
Die folgenden Fragen können wir nun beantworten:
- Ist momentan eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung an Gesunden „zur Gesundheitsförderug/Prävention“ zulässig oder darf ich nur mit Verordnung arbeiten?
- Dürfen aktuell RisikopatientInnen behandelt werden?
Die Antworten finden Sie im Dokument im Downloadbereich dieser Seite.
Anhang | Größe |
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fragen_und_antworten_5._november_2020 (1).pdf | 236.94 KB |
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