Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.

Update - Stand 11. März 2021, 9:07 Uhr

PhysiotherapeutInnen in Wien, die sich für eine Impfung angemeldet haben, erhalten derzeit diese Information per E-Mail. Der Nachricht ist zu entnehmen, dass für niedergelassene und mobile nicht-ärztliche Gesundheitsberufe zwischen 15. und 28. März Impftermine im Austria Center Vienna vorgesehen sind. Die Termine werden ab heute, 11. März, auf der Buchungsplattform freigeschaltet. Melden Sie sich jetzt gleich auf dem Portal an und klicken Sie auf "Zum Portal".

Eine Übersicht zum Impfplan der Stadt Wien finden Sie hier.

Update - Stand 9. März 2021, 13:57 Uhr

Während Physiotherapeuten in den anderen Bundesländern seit Wochen geimpft werden, warten KollegInnen in der Steiermark immer noch auf Informationen. Zur Impfsituation in der Steiermark haben wir diese Presseaussendung verschickt.

Update - Stand 8. März 2021, 14:52 Uhr

Impfungen in Wien: Nach mehreren erfolglosen Urgenzen bei den politisch verantwortlichen und zuständigen Personen wurde der Landesverband Wien von Physio Austria am 1. März 2021 telefonisch von der MA 15 darüber informiert, dass nun alle nichtärztlichen Gesundheitsdienstleister also explizit die niedergelassenen MTDs, auf der Liste der Impfpriorisierung ganz oben stehen.
Wir rufen alle freiberuflich tätigen PhysiotherapeutInnen, welche geimpft werden möchten, dazu auf, sich auf dieser Seite für die Schutzimpfung anzumelden und die Rubrik „Niedergelassene und mobile nicht-ärztliche Gesundheitsberufe“ auszuwählen.
Die Berufs- oder Personengruppe kann auch nach bereits erfolgter Vormerkung unter dem Punkt „Mein Profil“ noch geändert werden. Es werden vorgeschriebene Impftermine je nach Art der Anmeldung ausgeschickt.

Wenn Sie bereits vorgemerkt sind, sollten Sie in den nächsten Tagen eine Verständigung zu Ihrem Impftermin erhalten.

Update - Stand 5. März 2021, 11:01 Uhr

Im Webshop für PhysiotherapeutInnen finden Sie laufend neue Masken und Schutzausrüstung, die von der ÖGK an uns geliefert werden. Sie haben die Möglichkeit, zielgerichtet jene Schutzausrüstung zu bestellen, die Sie für Ihren persönlichen Bedarf benötigen. Bitte beachten Sie die Versandbedingungen.

Hier geht's zum Webshop.

Update - Stand 4. März 2021, 13:05 Uhr

Impfung in Wien: Wir rufen alle freiberuflich tätigen PhysiotherapeutInnen, welche geimpft werden möchten, dazu auf, sich auf dieser Seite für die Schutzimpfung anzumelden und die Rubrik „Niedergelassene und mobile nicht-ärztliche Gesundheitsberufe“ auszuwählen. Diese umfasst auch freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen sowie KollegInnen aus den anderen MTD-Berufen, welche ebenso exponiert sind. Die Berufs- oder Personengruppe kann auch nach bereits erfolgter Vormerkung unter dem Punkt „Mein Profil“ noch geändert werden. Wenn Sie beim Impfservice Wien registriert sind, sind Ihre Daten entsprechend für eine Kontaktaufnahme durch das Impfservice hinterlegt. Laut Rückmeldungen von KollegInnen in Wien erfolgt eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder SMS.
Darauf, wie die in der Impfstrategie vorgesehene Reihung unseres Berufes – als Angehörige eines Gesundheitsberufes – in Wien genau umgesetzt wird, und welche Zeitfenster für Impfungen vorgesehen sind, haben wir leider keinen Einfluss.

 

Für PhysiotherapeutInnen in Oberösterreich gibt es Neuigkeiten bezüglich der Impfung. Wir haben soeben in einem Newsletter informiert.

Update - Stand 3. März 2021, 14:14 Uhr

Kärntner PhysiotherapeutInnen können an den kommenden beiden Wochenenden geimpft werden. Es wird nochmals darum gebeten, sich auf der Webseite www.kaernten-impft.ktn.gv.at (Kat. Gesundheitspersonal) zu registrieren. Wenn Sie dies schon getan haben, sind Sie vermutlich bereits bezüglich einer Impfung kontaktiert worden.

Für PhysiotherapeutInnen in der Steiermark läuft derzeit eine Bedarfserhebung zur Impfung. Informationen dazu sind in unserem gestern verschickten Newsletter zu finden.

In unserem FAQ-Bereich ist die Frage "Müssen Personen für die Inanspruchnahme einer präventiven Physiotherapie einen negativen Test vorweisen?" neu beantwortet.

Update - Stand 26. Februar, 11:09 Uhr

Heute,  26. Februar 2021, wird eine für PhysiotherapeutInnen relevante Novelle des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG) den Bundesrat passieren. Noch steht der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens nicht fest.
Durch diese Novelle soll es für PhysiotherapeutInnen erstmals zulässig werden – anders als nach der bisherigen Berechtigung durch die mit 19. Dezember 2020 in Kraft getretene EpiG-Novelle – Abstriche aus Nase und Rachen einschließlich Point-of-Care-Covid-19-Antigen-Tests zu diagnostischen Zwecken nunmehr auch ohne ärztliche Anordnung und Aufsicht durchzuführen. Diese Berechtigung wird für die Berufsangehörigen gleichzeitig aber auch mit einer im EpiG geregelten Meldepflicht über die Testungen und mit der Ausstellung eines Nachweises verbunden sein.

In Bezug auf die praktische Umsetzung der bevorstehenden Novelle sind für PhysiotherapeutInnen derzeit zahlreiche, sehr grundlegende Fragen noch offen, welche von den Berufsverbänden zusamengestellt und von MTD Austria bereits am 25. Februar 2021 dem Krisenstab des Sozial Ministeriums zur Beantwortung übermittelt wurden.

Wir werden, sobald uns die Antwort des Krisenstabs erreicht, in gewohnter Weise darüber informieren. Das Schreiben an den Krisenstab finden Sie hier.

Update - Stand 25. Februar 2021, 16:39 Uhr

In einem Newsletter an PhysiotherapeutInnen in Oberösterreich haben wir heute über den aktuellen Status in Bezug auf die Impfungen informiert. Die Online-Version des Newletters ist aufgrund der Dringlichkeit des Themas auch für Nichtmitglieder unter diesem Link abrufbar.

Update - Stand 23. Februar 2021, 16:39 Uhr

Während PhysiotherapeutInnen in Vorarlberg am vergangenen Wochenende bereits die Möglichkeit wahrnehmen konnten, geimpft zu werden, harren PhysiotherapeutInnen in anderen Bundesländern noch der Dinge. Positive Nachrichten gibt es aus dem Burgenland und aus Niederösterreich:

  • Für PhysiotherapeutInnen im Burgenland gibt es am am kommenden Wochenende (voraussichtlich am Samstag, 27. Februar 2021) die Möglichkeit, geimpft zu werden. Bitte melden Sie sich, sofern Sie dies nicht ohnehin bereits getan haben, unter diesem Link an und geben Sie als Berufsgruppe "Physiotherapeut/Physiotherapeutin" an. Alle in dieser Gruppe registrierten Personen erhalten in weiterer Folge eine E-Mail mit einem Link zur Terminbuchung.
  • PhysiotherapeutInnen in Niederösterreich können sich am Freitag, 26. Februar 2021, ab 10:00 Uhr für die nächsten 54.000 Termine für jeweils zwei Teilimpfungen in über 200 Impfstellen in ganz Niederösterreich anmelden, und zwar unter diesem Link. PhysiotherapeutInnen sind als angestellt oder selbstständig in einem Gesundheitsberuf tätige Personen zur Anmeldung berechtigt.
  • Ganz aktuell gibt es für ausschließlich freiberuflich tätige PhysiotherapeutInnen in Tirol eine Anmeldemöglichkeit zur Impfung. [16:35 Uhr] Die Anmeldung erfolgt über die Mail-Adresse mtd-tirol@mtd-austria.at unter Angabe von wesentlichen Informationen. Alle Details finden Sie hier.
    (Für Tiroler PhysiotherapeutInnen, die ausschließlich freiberuflich tätig sind und in enger Kooperation mit Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. slw, Lebenshilfe, ...) PatientInnen in den Räumlichkeiten dieser Einrichtungen behandeln, wurden letzte Woche vom Physio Austria Landesverband Tirol, in Kooperation mit der arge sodit und dem Land Tirol, Impfmöglichkeiten organisiert).
     

In eigenen Newsletter-Aussendungen haben wir PhysiotherapeutInnen im jeweiligen Bundesland in den letzten Tag informiert. 

Wir urgieren selbstverständlich weiterhin bei den zuständigen Behörden, damit PhysiotherapeutInnen endlich in allen Bundesländern priorisiert werden.

Update - Stand 19. Februar 2021, 10:03 Uhr

Mit 18. Februar 2021 ist die erste Novelle zur seit 8. Februar bis zum 17. Februar 2021 geltenden 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 4. COVID-19-SchuMaV in Kraft getreten.

Die wichtigsten Punkte für Ihren beruflichen Alltag:

• Für BetreiberInnen (freiberufliche PhysiotherapeutInnen) und MitarbeiterInnen gilt eine wöchentliche Testpflicht und bei Kunden/PatientInnenkontakt eine FFP2-Maskenpflicht.
• Für Gesundheitsdienstleistungserbringer gilt eine wöchentliche Testpflicht und bei Kunden-/PatientInnenkontakt eine FFP2-Maskenpflicht.

Alle Informationen finden Sie in diesem von uns zusammengefassten Dokument.