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Juni 2016
21
Basismobilisation
Gesetz in Kraft getreten
Die Ausbildung zur Spezialqualifikation Basismobilisation für Medi-
zinische MasseurInnen (MM) und HeilmasseurInnen (HM) wurde
Ende 2015 im Rahmen einer Änderung der Ausbildungsverordnung
(MMHm-AV) rechtlich geregelt. Die Verordnung ist nun Basis für die
Etablierung von entsprechenden Ausbildungsangeboten. Im Zuge
ihrer Umsetzung stellt sich die Frage der konkreten Ausbildungsin-
halte und Einsatzbereiche. Der gesetzlichen Regelung dieser Spezial-
qualifikation Basismobilisation für MM bzw. HM im Medizinischer
Masseur Heilmasseurgesetz (MMHmG) ging die Diskussion um die
Einführung von RehaassistentInnen im MAB-Gesetz voraus. Dies
wurde zwar im MAB-Gesetz nicht umgesetzt, der politische Wille,
Grundzüge der Mobilisation im stationären Bereich einem weiteren
Beruf nebst PhysiotherapeutInnen - jedoch im Assistenzbereich -
rechtlich zu ermöglichen, blieb weiterhin bestehen.
Ergebnis ist, dass die Basismobilisation als Spezialqualifikation
für MM bzw. HM im MMHmG geregelt wurde. Die diesbezügliche
Ausbildungsverordnung regelt zudem die Ausbildung im Umfang von
80 Stunden, davon 40 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtun-
gen, die der stationären Betreuung dienen. Der fachspezifische
Unterricht muss von PhysiotherapeutInnen durchgeführt werden.
Tätigkeitsbeschreibung und Ausbildungsinhalte
Laut § 60 Abs. 4 MMHmG umfasst die »Basismobilisation [...] die
Unterstützung der Patienten bei der Verbesserung ihrer Mobilität und
im sicheren Umgang mit Gehhilfen«. Dies beinhaltet Lagewechsel,
wie Transfer im und aus dem Bett sowie Begleitung und Sichern
der PatientInnen beim Gehen. Voraussetzung für die Durchführung
ist, dass die Basismobilisation durch »Medzinische MasseurInnen
(Basismobilisattion)« bzw. »HeilmasseurInnen (Basismobilisation)« –
der Zusatz »Basismobilisation«, so ist es rechtlich geregelt, wird in
Klammern hinter der Berufsbezeichnung geführt - erst nach dem
Erstkontakt und Befundung durch PhysiotherapeutInnen erfolgt.
Nur dann, wenn aus der physiotherapeutischen Befundung ersichtlich
ist, dass kein komplexes Geschehen hinter der Immobilität steht,
kann die weitere Mobilisation und Gangschulung durch MM/HM
mit der Zusatzqualifikation Basismobilisation übernommen werden
bzw. können PatientInnen von MM/HM (Basismobilisation) zu Fuß
zur Therapie gebracht werden. Dies trifft zu, wenn geschulte Laien-
hilfe möglich ist oder wenn der/die zu betreuende PatientIn unter
Supervision, mit oder ohne Hilfsmittel, gehen kann. Nicht zu ver-
wechseln ist die Basismobilisation u.a. mit Mobilisationstechniken
aus der manuellen Therapie, bewegungstherapeutischen Inter-
ventionen oder der Ganganalyse und Trainingstherapie.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Grenzen
der Basismobilisation durch MM bzw. HM sind auch die Inhalte des
Unterrichtsfaches »Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation«
zu gestalten.
© adrian_ilie825 – Fotolia.com
Rahmengesundheitsziel 9
»psychosoziale Gesundheit«
Mit April 2016 hat sich die Arbeitsgruppe
zur Bearbeitung des Rahmengesundheits-
ziels 9 »Psychoziale Gesundheit in allen
Bevölkerungsgruppen fördern« konstituiert.
Die Expertise der Physiotherapie in diesem
wichtigen Bereich, wird in Zusammenarbeit
mit MTD-Austria in die Arbeitsgruppe
eingebracht.
Weitere Information auf
www.gesundheitziele-oesterreich.atWHO Report über Diabetes
Anlässlich des Weltgesundheitstages 2016
hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
dazu aufgerufen, das Augenmerk verstärkt
auf die Diabetes, deren Prävention und
Behandlung zu richten.
Dieser erste WHO-Bericht über Diabetes
zeigt, dass sich die Zahl der Erwachsenen
mit Diabetes seit 1980 fast vervierfacht hat.
Dieser dramatische Anstieg ist im Wesent-
lichen auf den Anstieg der Typ-2-Diabetes
fördernden Faktoren wie Übergewicht und
Adipositas zurück zu führen.
Bericht zum Download auf
www.who.int
Diabetes Strategie
Das Gesundheitsministerium hat die
Erarbeitung einer österreichweiten Dia-
betesstrategie beauftragt. Diese soll die
Aufgaben für die kommenden fünf bis zehn
Jahre definieren und einen inhaltlichen
Rahmen mit klaren Zielen und Schritten,
die zur Umsetzung notwendig sind,
vorgeben. Sie wird zusammen mit allen
beteiligten Gruppen, darunter auch
Physio Austria, erarbeitet.
Weitere Information zur
»Österreichweite Diabetes-Strategie«
auf
www.bmg.gv.atSERIE GESUNDHEITSPOLITIK
Mag. Nicole Muzar
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