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Juni 2016

21

Basismobilisation

Gesetz in Kraft getreten

Die Ausbildung zur Spezialqualifikation Basismobilisation für Medi-

zinische MasseurInnen (MM) und HeilmasseurInnen (HM) wurde

Ende 2015 im Rahmen einer Änderung der Ausbildungsverordnung

(MMHm-AV) rechtlich geregelt. Die Verordnung ist nun Basis für die

Etablierung von entsprechenden Ausbildungsangeboten. Im Zuge

ihrer Umsetzung stellt sich die Frage der konkreten Ausbildungsin-

halte und Einsatzbereiche. Der gesetzlichen Regelung dieser Spezial-

qualifikation Basismobilisation für MM bzw. HM im Medizinischer

Masseur Heilmasseurgesetz (MMHmG) ging die Diskussion um die

Einführung von RehaassistentInnen im MAB-Gesetz voraus. Dies

wurde zwar im MAB-Gesetz nicht umgesetzt, der politische Wille,

Grundzüge der Mobilisation im stationären Bereich einem weiteren

Beruf nebst PhysiotherapeutInnen - jedoch im Assistenzbereich -

rechtlich zu ermöglichen, blieb weiterhin bestehen.

Ergebnis ist, dass die Basismobilisation als Spezialqualifikation

für MM bzw. HM im MMHmG geregelt wurde. Die diesbezügliche

Ausbildungsverordnung regelt zudem die Ausbildung im Umfang von

80 Stunden, davon 40 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtun-

gen, die der stationären Betreuung dienen. Der fachspezifische

Unterricht muss von PhysiotherapeutInnen durchgeführt werden.

Tätigkeitsbeschreibung und Ausbildungsinhalte

Laut § 60 Abs. 4 MMHmG umfasst die »Basismobilisation [...] die

Unterstützung der Patienten bei der Verbesserung ihrer Mobilität und

im sicheren Umgang mit Gehhilfen«. Dies beinhaltet Lagewechsel,

wie Transfer im und aus dem Bett sowie Begleitung und Sichern

der PatientInnen beim Gehen. Voraussetzung für die Durchführung

ist, dass die Basismobilisation durch »Medzinische MasseurInnen

(Basismobilisattion)« bzw. »HeilmasseurInnen (Basismobilisation)« –

der Zusatz »Basismobilisation«, so ist es rechtlich geregelt, wird in

Klammern hinter der Berufsbezeichnung geführt - erst nach dem

Erstkontakt und Befundung durch PhysiotherapeutInnen erfolgt.

Nur dann, wenn aus der physiotherapeutischen Befundung ersichtlich

ist, dass kein komplexes Geschehen hinter der Immobilität steht,

kann die weitere Mobilisation und Gangschulung durch MM/HM

mit der Zusatzqualifikation Basismobilisation übernommen werden

bzw. können PatientInnen von MM/HM (Basismobilisation) zu Fuß

zur Therapie gebracht werden. Dies trifft zu, wenn geschulte Laien-

hilfe möglich ist oder wenn der/die zu betreuende PatientIn unter

Supervision, mit oder ohne Hilfsmittel, gehen kann. Nicht zu ver-

wechseln ist die Basismobilisation u.a. mit Mobilisationstechniken

aus der manuellen Therapie, bewegungstherapeutischen Inter-

ventionen oder der Ganganalyse und Trainingstherapie.

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Grenzen

der Basismobilisation durch MM bzw. HM sind auch die Inhalte des

Unterrichtsfaches »Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation«

zu gestalten.

© adrian_ilie825 – Fotolia.com

Rahmengesundheitsziel 9

»psychosoziale Gesundheit«

Mit April 2016 hat sich die Arbeitsgruppe

zur Bearbeitung des Rahmengesundheits-

ziels 9 »Psychoziale Gesundheit in allen

Bevölkerungsgruppen fördern« konstituiert.

Die Expertise der Physiotherapie in diesem

wichtigen Bereich, wird in Zusammenarbeit

mit MTD-Austria in die Arbeitsgruppe

eingebracht.

Weitere Information auf

www.gesundheitziele-oesterreich.at

WHO Report über Diabetes

Anlässlich des Weltgesundheitstages 2016

hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO)

dazu aufgerufen, das Augenmerk verstärkt

auf die Diabetes, deren Prävention und

Behandlung zu richten.

Dieser erste WHO-Bericht über Diabetes

zeigt, dass sich die Zahl der Erwachsenen

mit Diabetes seit 1980 fast vervierfacht hat.

Dieser dramatische Anstieg ist im Wesent-

lichen auf den Anstieg der Typ-2-Diabetes

fördernden Faktoren wie Übergewicht und

Adipositas zurück zu führen.

Bericht zum Download auf

www.who.int

Diabetes Strategie

Das Gesundheitsministerium hat die

Erarbeitung einer österreichweiten Dia-

betesstrategie beauftragt. Diese soll die

Aufgaben für die kommenden fünf bis zehn

Jahre definieren und einen inhaltlichen

Rahmen mit klaren Zielen und Schritten,

die zur Umsetzung notwendig sind,

vorgeben. Sie wird zusammen mit allen

beteiligten Gruppen, darunter auch

Physio Austria, erarbeitet.

Weitere Information zur

»Österreichweite Diabetes-Strategie«

auf

www.bmg.gv.at

SERIE GESUNDHEITSPOLITIK

Mag. Nicole Muzar

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