Covid-19
Laufend neue Informationen für Physiotherapeut*innen.
Hier finden Sie laufend Updates, die für Sie relevant sind. Aktuell gehaltene Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Mitglieder von Physio Austria hier.
Die Frage Welche Schutzmaßnahmen müssen bei der Abstrichnahme und Testauswertung eingehalten werden? ist nun in unseren FAQ beantwortet.
Die Frage Dürfen derzeit Gruppen – sowohl ärztlich verordnete als auch in der Prävention und Gesundheitsförderung – angeboten werden? ist nun in unserem FAQ-Bereich beantwortet.
Mit 19. Mai 2021 tritt die COVID-19-Öffnungsverordnung (COVID-19-ÖV) in Kraft. Diese COVID-19-ÖV bringt ab 19. Mai 2021 in ihrer Fassung der 1. Novelle auch Neuerungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen der physiotherapeutischen Berufsausübung mit sich. Die relevanten Regelungen für Ihre Berufsausübung haben wir für Sie wie gewohnt in einer praxinahen Darstellung zusammenfasst. Sie können diese Information hier abrufen.
Anhang | Größe |
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relevante_regelungen_19._mai_2021_covid-19-oeffnungsverordnung_0 (2).pdf | 142.63 KB |
Die folgende Frage ist nun in unserem FAQ-Bereich beantwortet:
Ist eine Atemschutzmaskenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen bei PhysiotherapeutInnen möglich bzw. wenn nicht, hätte das ein „Berufsverbot“ zur Folge? [Anmerkung 19. Mai 2021: Diese FAQ wurde entfernt]
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat neue Handlungsempfehlung für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe (Ausgabedatum 11. Mai 2021) auf dessen Webseite veröffentlicht. Sie finden die Handlungsempfehlungen unter diesem Link.
U.a. werden darin nun aktuelle Aussagen zum Gruppensetting getroffen.
Die Frage "Dürfen derzeit Gruppen – sowohl ärztlich verordnete als auch in der Prävention und Gesundheitsförderung – angeboten werden?" ist nun im FAQ-Bereich beantwortet. [21. Mai 2021: Die FAQ wurde nun neu beantwortet]
Die folgenden Fragen sind nun neu im FAQ-Bereich für Physio Austria-Mitglieder beantwortet:
- Müssen PhysiotherapeutInnen vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln (wie u.a. auch Impfungen) bzw. das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit von Arzneimitteln (darunter auch Impfungen) melden?
- Welche Gesundheitsberufe müssen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln (wie u.a. auch Impfungen) bzw. das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit von Arzneimitteln (wie u.a. auch einen sogenannten Impfdurchbruch) melden?
- Wie können PatientInnen eine Meldung durchführen in Bezug auf vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln (u.a. auch Impfungen) bzw. das Ausbleiben der erwarteten Wirksamkeit von Arzneimitteln (wie u.a. auch einen Impfdurchbruch)?
- Wie trifft den Zulassungsinhaber für Arzneimittel die Meldepflicht nach Arzneimittelgesetz (AMG)?
Die Frage "Gilt die FFP2-Maskenpflicht auch für schwangere PhysiotherapeutInnen?" ist nun in unserem FAQ-Bereich beantwortet.
PhysiotherapeutInnen in Oberösterreich können sich nun unter diesem Link für eine Impfung anmelden.
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