Do., 30.01.2025

Einstellung der Kommunikation von Gesundheitsdaten per Fax

Die Einstellung der Kommunikation von Gesundheitsdaten per Fax ist mit 01.01.2025 durch eine Änderung des Gesundheitstelematik-Gesetzes (GTelG) erforderlich geworden. Durch diese Änderung des GTelG kam es zu einer Beendigung der sog. "FAX-Ausnahme" in Bezug auf Kommunikation von Gesundheitsdaten zwischen den einzelnen Gesundheitsberufen, Einrichtungen des Gesundheitswesens und der gesetzlichen Sozialversicherung als sog. Gesundheitsdiensteanbieter. Wie wir bereits im Dezember per Sondernewsletter angekündigt haben, möchten wir Ihnen hier die Detailinformationen zur Ablöse der „Fax-Ausnahme“ bei der Kommunikation von Gesundheitsdaten durch neue elektronische Lösungen, geben.

Die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung haben mit Jahresbeginn entsprechend der Änderung des Gesundheitstelematik-Gesetzes die Kommunikation per Fax (insbesondere zwecks Bewilligung an die SVS genutzt) eingestellt und die Kommunikation auf die seit 01.01.2025 entsprechende gesetzeskonforme Form der gesicherten elektronischen Übermittlung umgestellt.

Hierfür stehen bereits konkrete Kommunikationslösungen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung zur Verfügung. Die Nutzung dieser Lösungen ist für Sie mit keinen Lizenzkosten verbunden. 

Über das hierfür zur gesetzlich konformen Kommunikation bereitgestellte. Gesundheitspartnerportal (GPP), welches bei allen drei Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung nutzbar ist, können sowohl Unterlagen an die SV-Träger übermittelt als auch Antworten auf die von Ihnen übermittelten Anträge z.B. auf Bewilligung (SVS) eingesehen werden.

Die SVS hat uns um die Bereitstellung einer Grundinformation der SVS über die Ablöse der Fax-Übermittlung ersucht, welche wir als Download bereitstellen.

Die weiteren Informationen zum Thema der Ablöse des Fax in der Kommunikation von Gesundheitsdiensteanbietern (freiberufliche Gesundheitsberufe, SV-Träger und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens) mit Trägern der SV auf dem aktuellen Wege der gesicherten elektronischen Übermittlung („Gesundheitspartnerportal - GPP“) wurden durch die SVS auf ihrer Landingpage bereit gestellt und sind hier abrufbar. Dort finden Sie neben der Grundinformation auch eine Liste an Fragen und Antworten zu diesem Thema, in welcher die wesentlichen Praxisfragen beantwortet werden.

In Bezug auf die Kommunikation zwischen den weiteren Gesundheitsdiensteanbietern, so insbesondere zwischen Physiotherapeut*Innen und Ärzt*Innen sei aus diesem Anlass einmal mehr auf die entsprechenden professionellen Softwarelösungen hingewiesen (u.a. Kooperationspartner-Angebote  für Mitglieder von Physio Austria, welche bei elektronischer Kommunikation ausnahmslos erforderlich sind, um die gesetzlichen Anforderungen (Verschlüsselungspflicht) an die gesicherte Übermittlung der Gesundheitsdaten von Patient*Innen zu erfüllen. Für die verschlüsselte Übermittlung von Gesundheitsdaten gibt es als adäquate Softwarelösungen die Abrechnungsprogramme für Vertragspartner bzw. Praxis-/Ordinations-Organisationsprogramme für den Wahl,-/und Vertragsbereich, welche der DSGVO zu entsprechen haben und empfohlener Weise durch den Dachverband der SV-Träger zertifiziert sind.

Nähere Informationen zum Datenschutz und dem professionellen Umgang mit Gesundheitsdaten finden Sie im Mitgliederbereich unserer Website hier.

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Grundinformation der SVS zur Faxablöse 133.55 KB