Zugang zu Masterstudien für Berufsangehörige gemäß MTD-Gesetz
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Personen mit einem Diplom einer medizinisch-technischen Akademie ebenso Zugang zu einer Masterausbildung haben wie jene mit Abschluss eines entsprechenden FH-Bachelorstudiums wurde nun vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Schreiben vom 15. Juli 2022, GZ: 2022-0.515.591, auf Ersuchen von MTD-Austria beantwortet.
Im Downloadbereich finden Sie diese Erledigung sowie eine Erläuterung zum Schreiben des BMBWF.
Downloads
Anhang | Größe |
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2022-0.515.591-2-A_-_Erledigung_18.07.2022_.pdf | 491.17 KB |
Ergänzende_Info_BMBWF_15.07.2022_MTD_A.pdf | 246.01 KB |