Vertrags- oder WahltherapeutIn?
Mit 2022 treten neue Regelungen in Kraft, die wir hier kurz und knackig erklären.
Die ÖGK verbessert ihr Sachleistungsangebot im Bereich der Physiotherapie. So sind ab 01.01.2022 in allen Bundesländern insgesamt rund 590 Vertragsstellen statt bisher 290 für niedergelassene (freiberuflich tätige) PhysiotherapeutInnen zur Verfügung, der überwiegende Teil davon konnte bereits an PhysiotherapeutInnen vergeben werden. In der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und dem Burgenland gab es dieses Angebot bisher noch nicht. Physiotherapie ist künftig dennoch nicht
„gratis“ für alle zur Verfügung, allerdings gibt es auch für PatientInnen von WahltherapeutInnen eine Verbesserung– es steigt gekoppelt an die neue Vertragssituation im bundesweiten Durchschnitt gleichzeitig die Kostenerstattung. Näheres zu den aktuellen Rückerstattungstarifen für ihre Physiotherapie erfahren Sie direkt bei der ÖGK.
Vertrags- oder Wahltherapeut – wo ist der Unterschied?
Grundsätzlich haben Sie die Wahl, ob Sie zu Physiotherapeutinnen und -therapeuten mit Kassenvertrag (Vertragsphysiotherapeuten) oder Physiotherapeutinnen und -therapeuten ohne Kassenvertrag (Wahltherapeuten) gehen möchten. Vertragstherapeuten rechnen die geleisteten Behandlungen im Rahmen der Physiotherapie direkt mit der jeweiligen Versicherung zu standardisierten Honorarsätzen ab, zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten fließt kein Geld. Wahltherapeuten hingegen rechnen das Honorar direkt mit Ihnen ab, da sie keine Vertragsbeziehungen mit Kassen besitzen. Sie gestalten ihr Honorar individuell. Als Patientin oder Patient erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Versicherung eine teilweise Rückerstattung des geleisteten Behandlungshonorars. Voraussetzung für eine Behandlung bei Vertragstherapeuten und Wahltherapeuten ist eine gültige ärztliche Verordnung. Über die jeweils geltenden Regelungen zur Inanspruchnahme für Physiotherapie kann ihre Krankenkasse Auskunft geben.
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Redaktion Physio Austria
Redaktion von Physio Austria