Neue Rahmenvereinbarung ÖGK seit 1. April
Die Berufsverbände Ergotherapie Austria, logopädieaustria und Physio Austria haben mit der ÖGK die Bedingungen für die Leistungserbringung durch die jeweiligen Berufe in niedergelassenen Bereich seit 2021 (Ergotherapie) und 2022 (Physiotherapie und Logopädie) durch Rahmenverträge geregelt.
LAUFENDE KONSTRUKTIVE GESPRÄCHE MIT DER ÖGK
Durch die Rahmenverträge ist es erstmals gelungen, den Zugang zu den Therapien bundesweit als Sachleistung anzubieten. Es wurde ausführlich von allen drei Berufsverbänden laufend über diesen wichtigen und guten Schritt berichtet.
Seit Inkrafttreten der jeweiligen Verträge gab es laufende und konstruktive Gespräche zwischen ÖGK und den Berufsverbänden, mit den gleichlautenden Zielen, den Zugang zur Sachleistung für PatientInnen weiterhin zu verbessern und für Berufsangehörige die Arbeit als VertragspartnerInnen noch attraktiver zu gestalten.
Das erfreuliche Ergebnis dieser intensiven Gespräche ist, dass ab 1.4.2022 die Verträge noch attraktiver gestaltet werden, da ab diesem Zeitpunkt im Bedarfsfall ErgotherapeutInnen und LogopädInnen auch ohne eigene Praxisräume einen Vertrag bekommen können und auch die Anstellungsmöglichkeit von TherapeutInnen bei freiberuflichen TherapeutInnen aller drei Berufsgruppen erweitert wurde. Bisher in diesem Bereich noch bestehende Tarifunterschiede wurden zugunsten der TherapeutInnen beseitigt. Im Bereich der Physiotherapie wird es daher künftig keine Unterscheidung mehr in A und B Tarif geben.
EINHEITLICHER TARIF FÜR ALLE VERTRAGSTHERAPEUT*INNEN
60 Minuten Physiotherapie werden ab 01.April 2022 somit mit 60 Euro für alle VertragstherapeutInnen honoriert. Dies gilt auch, wenn die Leistung durch Angestellte erbracht wird oder keine eigene Praxis vorhanden ist.
Wir freuen uns, dass es gelungen ist, eine weitere, maßgebliche Verbesserung der Sachleistung zu erreichen und bedanken uns bei der ÖGK für die stets lösungsorientierte Zusammenarbeit. Wenn Sie Interesse haben, VertragspartnerIn der ÖGK zu werden, schreiben Sie bitte an: vm1-gesundheitsberufe@oegk.at
KOSTENERSTATTUNG FÜR DEN WAHLBEREICH GEREGELT
Die Kostenerstattung für den Wahlbereich ist mit 80% des jeweiligen Kassentarifs geregelt, auch hier gibt es ab 01.04.2022 keine Unterscheidungen mehr zwischen A/B Tarif oder Tarif für die Leistungserbringung durch angestellte TherapeutInnen.
Wenn Sie zum ÖGK-Rahmenvertrag weitere Fragen und Unklarheiten haben, wenden Sie sich bitte an mitgliederservice@physioaustria.at mit dem Betreff: "ÖGK Rahmenvertrag"!
Der aktualisierte Rahmenvertrag sowie die neue Tarifübersicht werden derzeit überarbeitet und stehen unmittelbar nach Fertigstellung im Downloadbereich zur Verfügung.
Hier finden Sie die Presseaussendung der ÖGK.