Landesverbandswahlen im Oktober
Bitte melden Sie sich über die unten stehenden Links für Ihre Landesverbandsversammlung an:
- Burgenland: 24. Oktober 2019
- Kärnten: 17. Oktober 2019
- Niederösterreich: 17. Oktober 2019
- Oberösterreich: 17. Oktober 2019
- Salzburg: 23. Oktober 2019
- Steiermark: 15. Oktober 2019
- Tirol: 17. Oktober 2019
- Vorarlberg: 24. Oktober 2019
- Wien: 17. Oktober 2019
Folgende Funktionen stehen in jedem Bundesland zur Wahl:
- Landesverbandsvorsitzende/r
- StellvertreterIn der/des Landesverbandsvorsitzenden
- FinanzreferentIn
Gemäß Punkt 19.2 der Statuten kann die Funktion einer Finanzreferentin/einem Finanzreferenten auch in Personalunion von der Landesverbandsvorsitzenden/dem Landesverbandsvorsitzenden oder deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter ausgeübt werden. - Delegierte/r zur MTD-Austria Delegiertenversammlung (gemäß Anzahl der Mitglieder im Landesverband)
Die Teilnahme an den Landesverbandsversammlungen und den Landesverbandswahlen ist den Mitgliedern von Physio Austria vorbehalten. Nützen Sie die Möglichkeit – bei aktuell fehlender Mitgliedschaft – noch jetzt Ihrem Berufsverband beizutreten und mitzuentscheiden. Näheres finden Sie hier. Und nützen Sie noch die Aktion Mitglieder werben Mitglieder!
Als Mitglied von Physio Austria haben Sie die Möglichkeit, bis vier Wochen vor dem Wahltermin einen Wahlvorschlag für Ihren Landesverband einzubringen. Sie können sich selbst oder eine Kollegin/einen Kollegen als KandidatIn benennen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie oder Ihr Wahlvorschlag eine bestellte Funktionärin/ein bestellter Funktionär von Physio Austria sind. Das Bewerbungsformular erhalten Sie auf Anfrage im Büro des Bundesverbandes oder als Download im Bereich für Mitglieder (bitte vorher mit Ihren Mitgliederdaten anmelden).
Die für den/die Landesverbandsvorsitzende/n und deren/dessen StellvertreterIn empfohlenen Qualifikationskriterien entnehmen Sie bitte dem Qualifikationsprofil als Orientierung, welches Sie als Download für Mitglieder finden.
Anträge an die Landesverbandsversammlung haben vier Wochen vor der Landesverbandsversammlung an die/den Landesverbandsvorsitzende/n gerichtet zu werden und dann von dieser/diesem bis längstens zwei Wochen vor der Landesverbandsversammlung den Mitgliedern des Landesverbands zur Kenntnis gebracht zu werden.
Bestellte FunktionärInnen, die als Landesverbandsvorsitzende/r, StellvertreterIn und/oder FinanzreferentIn kandidieren wollen, nachdem sie das Bewerbungs- und Bestellungsverfahren für FunktionärInnen durchlaufen haben, haben dies ebenfalls längstens vier Wochen vor der Landesverbandsversammlung bekannt zu geben. Die Wahlvorschläge sind ebenfalls längstens zwei Wochen vor der Landesverbandsversammlung den Mitgliedern des Landesverbands zur Kenntnis zu bringen.
Diese Fristen gelten sinngemäß auch für die Wahl der MTD-Delegierten.