Informationen für Patient*innen
Informationen für Patient*innen
Bitte nehmen Sie vor der ersten Therapie telefonisch Kontakt mit Ihrer Physiotherapeutin/Ihrem Physiotherapeuten auf.
Im Rahmen eines ersten Gespräches bzw. der Terminvergabe werden gerne auf Nachfrage auch die Abläufe bei Ihren Besuch in der Praxis wie auch Hygienemaßnahmen in der Praxis und etwaig weiterhin bestehende Schutzmaßnahmen bei der Physiotherapie erläutert.
Ihr aktueller Gesundheitsstatus wird erhoben und Sie werden darüber aufgeklärt, ob etwaig durch Ihre/Ihren Physiotherapeut*in das Tragen einer FFP2-Maske in der Physiotherapie auch weiterhin vorgesehen ist.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei freiberuflich tätigen Physiotherapeut*innen um gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe handelt, die dringend notwendige Krankenbehandlungen an häufig vulnerablen Patient*innen /Klient*innen durchführen und daher in Praxen stets ein Hygieneplan erforderlich ist und sorgsam angepasste Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Infektionsrisiken gesetzt werden können.
Generell gilt in den Physiotherapie-Praxisräumen:
- Pflicht zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske für Patient*innen und Begleitpersonen kann durch Physiotherapeut*innen wie auch andere gesetzliche Gesundheitsberufe (u.a. Ärzt*innen) auch weiterhin vorgesehen werden.
Dies ist zum Schutz von vulnerablen Patient*innen(gruppen) in Praxen und Ordinationen zulässig, wenngleich die FFP2-Maskenpflicht als gesetzliche allgemeine Verpflichtung bei Gesundheitsdienstleistungen mit 30. April 2023 nicht mehr besteht. - Es gibt in der Praxis keine allgemeine 3-G Pflicht. Weder für Patient*innen noch für Therapeut*innen.
- Achten Sie auch prinzipiell auf Händehygiene (kein Händeschütteln, regelmäßiges Waschen und/oder Desinfizieren der Hände).
- Hust-Schnäuz-Nies-Etikette: Nicht in die Handfläche husten oder niesen! Stattdessen falls notwendig ein Einmaltaschentuch oder die Ellenbeuge verwenden. Beim Husten/Niesen auch trotz Maskenpflicht abwenden.
- Bitte kommen Sie nicht krank zur Therapie – Sie gefährden damit vulnerable Patient*innen und ihre/ihren Physiotherapeut*in.
- Bei Auffälligkeiten oder Krankheitsgefühl vor und auch nach einer Behandlung, informieren Sie bitte Ihrer/n Physiotherapeut*in telefonisch. Selbstverständlich wird ihre/ihr Physiotherapeut*in diese Information zu schätzen wissen und Ihre unverschuldete Terminverschiebung entgegen nehmen. Diese Informationen sind zu Ihrem als auch dem Schutz anderer Patient*innen überaus wichtig!
Weiterführende Informationen:
Mit 30. April 2023 ist die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ausgelaufen und nicht mehr in Kraft. Die in der ausgelaufenen Verordnung verpflichtend enthaltenden Schutzmaßnahmen, wie insbesondere die FFP2-Maskenpflicht bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, stellen damit per se keine allgemeine gesetzlich basierte Verpflichtung mehr dar.
Bitte beachten Sie, dass es selbstverständlich auch nach Auslaufen 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung weiterhin zulässig ist, dass bewährte Schutz-Maßnahmen, wie insbesondere die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-Maske für Patient*innen und Begleitpersonen, durch gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe bei ihrer Berufsausübung vorgesehen werden.
Die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen (wie Arztbesuche oder physiotherapeutische Behandlungen) stellt für die gesamte Bevölkerung wie insbesondere auch für vulnerable Patient*innen einen wesentlichen Teil der Gesundheitsversorgung dar.
Wir erlauben uns zum Thema der Zulässigkeit einer Verpflichtung zur FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen auf die Information der Ärztekammer für Niederösterreich hinzuweisen, welche hierzu auf ihrer Website eine sehr informative Stellungnahme des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 29.03.2023 öffentlich zugänglich gemacht hat.
Aus dieser Stellungnahme darf im Auszug ein Satz als Originalzitat erwähnt werden: “Aus Sicht des BMSGPK darf daher festgehalten werden, dass auch nach dem Außerkrafttreten der 2. COVID-Basismaßnahmenverordnung mit 30. April 2023 eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske für Patient:innen und Begleitpersonen in Ordinationen vorgesehen werden kann.“
Bitte nehmen Sie vor der ersten Therapie telefonisch Kontakt mit Ihrer/m Physiotherapeut*in auf!
Dies hat auch den Grund, dass Physiotherapeut*innen als niedergelassenen Gesundheitsberufe systematisierte Abläufe von der Terminvergabe bis hin zum Behandlungsbericht an Verordner*innen in Ihrer Praxis verwenden, stets ein Hygieneplan für die Praxis erforderlich ist und sorgsam an das Risiko und die Schutzbedürftigkeit der jeweils in behandelten häufig vulnerablen Patient*innengruppen angepasste Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Infektionsrisiken gesetzt werden können.
Im Rahmen eines ersten Gespräches werden gerne auf Nachfrage auch die Abläufe sowie etwaige Schutzmaßnahmen erläutert.
Ebenso wird Ihre Diagnose, ihr aktueller Gesundheitsstatus erhoben und Sie werden darüber aufgeklärt, ob etwaig durch Ihre/Ihren Physiotherapeut*in das Tragen einer FFP2-Maske in der Physiotherapie auch weiterhin vorgesehen ist.
Stand: 05. Mai 2023, MR