Information zur Berufshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung
Inhalte und Rahmenbedingungen zur verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung, welche durch das neue MTD-Gesetz 2024 vorgeschrieben wird und über die spätestens mit 01. Jänner 2025 alle Personen, die eine aufrechte Berufsberechtigung besitzen und ihren Beruf freiberuflich ausüben, verfügen müssen.
Gemäß § 40 MTD-Gesetz 2024 haben „Angehörige der MTD-Berufe … vor Aufnahme ihrer freiberuflichen Berufsausübung zur Deckung der aus der Berufsausübung entstehenden Schadenersatzansprüche eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen und diese während der Dauer ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten.“
Physio Austria hat dies zum Anlass genommen, einen Rahmenvertrag für eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, der diese gesetzliche Vorgabe erfüllt und Ihnen einen entsprechenden Versicherungsschutz bietet. Dabei haben wir großen Wert darauf gelegt, bestmögliche Konditionen auszuhandeln und diese zusätzliche Leistung für Sie in die Mitgliedschaft bei Physio Austria zu integrieren. Als Bonus ist es auch gelungen, eine Rechtschutzversicherung zu inkludieren. Beide Versicherungen sind durch ihren Mitgliedsbeitrag gedeckt, es entstehen Ihnen als Mitglied von Physio Austria dafür keine Zusatzkosten.
Im Folgenden finden Sie alle Details und Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung sowie zur für Sie ebenfalls im Rahmenvertrag enthaltenen Rechtsschutzversicherung:
Mit welchem Versicherungsunternehmen wurde der Rahmenvertrag abgeschlossen?
Der Rahmenvertrag von Physio Austria wurde mit der DONAU Versicherung AG abgeschlossen.
Wie hoch ist die Prämie für diesen Rahmenvertrag?
Für Sie als Mitglied von Physio Austria ist keine Prämie für die Versicherung zu bezahlen. Es fallen für Sie neben dem Mitgliedsbeitrag keine zusätzlichen Kosten an.
Wer ist über den Rahmenvertrag versichert?
Mit diesem Gruppenvertrag verfügen alle berufstätigen bzw. in Ausbildung befindlichen Mitglieder von Physio Austria über die vom Gesetzgeber geforderte Berufshaftpflichtversicherung. Der Gruppenvertrag gilt gleichermaßen für freiberuflich und angestellt tätige Mitglieder von Physio Austria.
Welche Leistungen beinhaltet der Rahmenvertrag?
Der Rahmenvertrag beinhaltet
- Eine Berufshaftpflichtversicherung, mit einer Versicherungssumme von € 2.000.000,-- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Selbstbehalt beträgt € 100,-- je Sachschaden.
- Eine Rechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von € 150.000,-- inkl. Kostenübernahme der Vertretung ab der ersten nach außen tretenden Verfolgungshandlung durch die Strafbehörde bis max. 3% der Versicherungssumme.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt ab dem Tag des Beitritts zum Berufsverband und bei bestehender Mitgliedschaft bei Physio Austria ab 01.01.2025.
Was passiert bei einer Beendigung der Mitgliedschaft?
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft scheidet das versicherte Mitglied automatisch aus dem Gruppenvertrag aus. Stichtag zur Beendigung einer Mitgliedschaft ist der 31.12. des Jahres, in dem das Mitglied Physio Austria den Austritt aus dem Berufsverband bekanntgibt.
Gemäß § 40 MTD-Gesetz 2024 ist Physio Austria verpflichtet, der DONAU Versicherung AG jene Mitglieder, die zum Stichtag 31.12. die Mitgliedschaft beenden namentlich bekanntzugeben. Die DONAU Versicherung AG ist ihrerseits verpflichtet, die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde über den Ablauf des Versicherungsschutzes für die namentlich genannten ausgetretenen Mitglieder zu informieren.
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt somit der Versicherungsschutz. Freiberuflich tätige Berufsangehörige sind in diesem Fall verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Konkret bedeutet das: Gibt ein Mitglied im Laufe eines Kalenderjahres den Austritt bekannt, endet der Versicherungsschutz mit dem 31.12. dieses Kalenderjahres.
Was ist zu beachten, wenn bereits eine Haftpflichtversicherung besteht?
Für Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gruppenversicherung bereits eine eigene Berufshaftpflichtversicherung (bei der DONAU Versicherung oder einem anderen Versicherer) haben, besteht bei der DONAU Versicherung der Versicherungsschutz gemäß Subsidiaritätsprinzip, d. h. eine Leistung wird nur erbracht, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Was muss ich tun, wenn ein Schaden eintritt?
Bei Schadenseintritt wenden Sie sich bitte unverzüglich an mitgliederservice@physioaustria.at. Das Team von Physio Austria leitet Ihre Meldung umgehend an die Donau Versicherung weiter und ein*e Sachbearbeiter*in setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Bei Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung schreiben Sie uns bitte unter mitgliederservice@physioaustria.at mit dem Betreff „Berufshaftpflichtversicherung“.
Stand: 14.11.2024
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