Physiotherapie bei freiberuflichen Physiotherapeut*innen
Praxisnahe Information und Leitfaden
Physiotherapie bei freiberuflichen Physiotherapeut*innen, praxisnahe Information und Leitfaden
Freiberuflich arbeitende Physiotherapeut*innen übernehmen einen wichtigen Teil der extramuralen Versorgung außerhalb der Krankenanstalten. Sie arbeiten in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen, sind als mobile Therapeut*innen unterwegs oder üben ihre selbstständige Tätigkeit direkt in der Ordination einer/eines Ärztin/Arztes aus. Freiberuflich arbeitende Physiotherapeut*innen machen ebenso Hausbesuche, um auch jene Patient*innen zu behandeln, die aufgrund des Schweregrades ihrer Behinderung oder Verletzung nicht transportfähig sind. Freiberufliche Physiotherapeut*innen sind entweder als Vertrags- oder Wahltherapeut*innen tätig.
Während Vertragstherapeut*innen direkt mit den zuständigen Krankenkassen verrechnen, müssen bei Wahltherapeut*innen die Behandlungskosten von den Patient*innen vorfinanziert werden. Patient*innen können um eine teilweise Refundierung der Kosten bei ihrer Krankenkasse ansuchen. Informationen zur aktuell geltenden Höhe der Kostenerstattung für eine Leistungserbringung durch freiberuflich tätige Physiotherapeut*innen (Rückerstattungssätze) finden Sie hier (Stand 08. März 2023) in den jeweiligen Rubriken für die BVAEB, die ÖGK und die SVS.
Manche Zusatzversicherungen erstatten ebenso die Kosten für eine ärztlich verordnete Physiotherapie. Gegebenenfalls können die Differenzbeträge (Selbstbehalt) auch steuerlich abgesetzt werden.
Sie brauchen für die Behandlung einen Verordnungsschein der/des Ärztin/Arztes, auf dem folgendes angegeben ist:
- Diagnose
- indizierte Therapie (z. B. Physiotherapeutische Behandlung, Einzeltherapie)
- Anzahl der Behandlungen
- der Hausbesuch
Eine nach Bundesländern gegliederte Übersicht der niedergelassenen Physiotherapeut*innen mit Kassenvertrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie unter diesem Link auf der Website der ÖGK.
Der Weg in die Freiberuflichkeit
Um als Physiotherapeut*in im Rahmen einer Selbständigkeit freiberuflich arbeiten zu können, bedarf es des entsprechenden Eintrag im Gesundheitsberuferegister (gbr-public.ehealth.gv.at/). Ähnlich den praktischen Ärzt*innen arbeiten niedergelassene Physiotherapeut*innen in allen medizinischen Fachrichtungen.
Neben der fachlichen Qualifikation und beruflichen Erfahrung ist ein betriebswirtschaftliches Basiswissen Voraussetzung, um das unternehmerische Risiko abschätzen zu können. Ein hohes Maß an Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Verantwortung sind für die freiberufliche Ausübung unerlässlich. Besonders wichtig ist die Kooperation und Kommunikation mit den niedergelassenen Ärzt*innen, da diese oft die Hauptzuweiser*innen zu Physiotherapeut*innen in der freien Praxis sind.
Stand 30. Juni 2022