Chiropraktik im Rahmen der Berufsausübung als Physiotherapeut*in
Grundsätzlich sind in Österreich chiropraktische Techniken im Berufsbild von Ärzt*innen und Physiotherapeut*innen im Sinne eines Tätigkeitsvorbehalts geregelt. Das heißt, dass es ausschließlich diesen beiden gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen erlaubt ist, diese Techniken in der Ausübung ihres Berufs an Personen anzuwenden. Die Zuordnung erfolgt im Berufsbild von Ärzt*innen zur Manuellen Medizin, bei Physiotherapeut*innen zur manuellen Therapie. Eine diesbezügliche Erledigung des Gesundheitsministeriums ist im Jahr 2012 an Physio Austria ergangen.
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2024_02_29_chiropraktik_information.pdf | 122.72 KB |