Arbeiten im Ausland

  • Für nähere Informationen zur Aufnahme der Berufstätigkeit im Ausland dürfen wir grundsätzlich auf den Berufsverband des jeweiligen Ziellandes hinweisen. Die Kontaktdaten der Mitgliedsorganisationen von World Physiotherapy, den Weltverband für Physiotherapie finden Sie unter folgendem Link: https://world.physio/our-members
  • Informationen zu "Bestätigungen im Sinne der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG" finden Sie auf der Webseite des zuständigen Ministerium: hier.
  • Für Bescheinigungen („certificate of current professional status bzw. good standing“) wonach die Berufsausübung nicht vorübergehend oder endgültig untersagt wurde, wenden Sie sich lt. dem zuständigen Ministerium bitte an das Gesundheitsberuferegister

Bitte beachten Sie zudem folgende Ergänzung:

Der Europäische Berufsausweis - European Professional Card, EPC.

Seit 18. Jänner 2016 haben Physiotherapeut*innen aus Österreich, die in einem anderen EU-Land arbeiten möchten, dieses elektronische Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation in dem anderen EU-Land zu nutzen.

Sie können das EPC-Verfahren nutzen, wenn Sie

  • Ihren Beruf vorübergehend und gelegentlich in einem anderen EU-Land ausüben möchten (vorübergehende Mobilität)
  • sich in einem anderen EU-Land niederlassen und dort Ihren Beruf dauerhaft ausüben möchten (Niederlassung)

Der EPC ist kein physischer Ausweis. Er ist ein elektronischer Nachweis, dass Sie alle Verwaltungsprüfungen erfolgreich durchlaufen haben und Ihre Berufsqualifikationen von dem Land anerkannt wurden, in dem Sie arbeiten möchten (Aufnahmeland), oder dass Sie die Voraussetzungen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in diesem Land erfüllt haben.

Weitere umfangreiche Informationen finden Sie unter YourEurope. Ebenfalls sind hier eine Schnellabfrage zu benötigten Unterlagen und Gebühren (Simulator) sowie die Antragsstellung möglich.

Nutzen Sie auch die aufbereiteten Informationen in diesem Film.

 

(Zuletzt aktualisiert: 04.01.2023)