Sind PhysiotherapeutInnen in der betrieblichen Gesundheitsförderung und ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung tätig, brauchen Sie eine Zusatzausbildung im Bereich der Ergonomie, wenn der Betrieb diese Tätigkeit zu den Präventionszeiten rechnen möchte. Die Personen, die die vom Arbeitsinspektorat vorgegebenen Präventionszeiten bestreiten sind Präventivfachkräfte wie ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräfte. Die unterstützenden Personen werden als sonstige Fachleute geführt. Auf Seite 6 der unten angeführten Beilage zum Erlass(Erlass zu sonstigen Fachleuten (PDF, 0,1 MB) finden die Ausführungen zu Physiotherapie.
Bereich Arbeitsmedizin und betriebliche Gesundheitsförderung:
- Anwendung des Physiotherapeutischen Prozesses im Betrieb. Dieser Prozess wird in der Wirtschaft an den Managementzyklus angepasst. Die Analyse und Evaluierung der Maßnahmen sind dort von großer Bedeutung
- Interesse und Wissen um die Ergonomie am Arbeitsplatz sowie Kreativität in der Umsetzung der ergonomischen Richtlinien unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
- Kenntnisse im AschG Belastungs- und Beanspruchngsrichtlinien im Arbeitsschutz - Manuelle Lasthandhabung
- Fähigkeit zur Anwendung und Interpretationen der Leitmerkmalmethode zur Messung und Bewertung von Belastungen
- Fähigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem im Betrieb verantwortlichen Personen für Gesundheit und Sicherheit
- Fähigkeit zur Unterweisung vom ergonomischen Einsatz von Arbeitsmitteln
- Fähigkeit zur Anleitung von Ausgleichsübungen zu einseitigen, monotonen Bewegungsabläufen einzeln am Arbeitsplatz und in der Gruppe.
- Vortragstätigkeit zu verschiedenen Themen in der Gesundheitsförderung
- Ergebnis-Präsentationen vor der Führungsebene im Betrieb