Arbeiten in Österreich
Arbeiten in Österreich
Um in Österreich als Physiotherapeut*in arbeiten zu können, muss man im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein.
Mit einer im Ausland absolvierten Ausbildung bedarf es DAVOR einer Anerkennung oder Nostrifikation des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses.
Im Sprachgebrauch ist zwischen "Anerkennung" und "Nostrifikation" zu unterscheiden.
Für die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister benötigen Physiotherapeut*innen mit ausländischer Qualifikation die Anerkennung bzw. Nostrifikation. Informationen zur Registrierung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Gesundheitsberufen in Österreich finden Sie hier auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Im Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen "Anerkennung" und "Nostrifikation". Basis für die Anerkennung zur Berufsberechtigung ist die europäische Richtlinie über Berufsanerkennungsregeln (2005/36/EG). Bedenken Sie, dass es innerhalb der EU keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe gibt. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzung für eine Berufsausübung im Sinne der Sicherheit der Patient*innen notwendig.*
Freiberufliches Arbeiten in Österreich:
Nach dem Eintrag und der Anerkennung oder Nostrifikation in das Gesundheitsberuferegister ist es berufsrechtlich möglich, die freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen, auch ohne den Nachweis einer Berufserfahrung!
Mitunter verlangen einige Kostenträger (Krankenkassen) einen Nachweis einer vorangegangenen Tätigkeit in Anstellung. Dieser wird zum einen benötigt um einen Vertrag als Kassentherapeut*in abschließen zu können zum anderen aber auch im Wahlbereich, damit Patient*innen, von Wahltherapeut*innen, die Möglichkeit haben um Kostenrückerstattung bei den jeweiligen Kostenträgern anzusuchen. Siehe dazu z.B. die Informationen zum Rahmenvertrag mit der ÖGK, einem der Kostenträger Österreichs unter folgendem Link: ÖGK-Vertragspartner für Physiotherapie (gesundheitskasse.at) Nähere Informationen zur Freiberuflichkeit stehen Mitglieder von Physio Austria im Rahmen des Mitgliederservice zur Verfügung.
Physiotherapeut*innen von innerhalb der EU/des EWR/der Schweiz - Anerkennung zur Berufsberechtigung
Voraussetzungen für eine Anerkennung:
- Sie haben eine Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz erfolgreich absolviert und besitzen ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis aus diesem Staat.
- Sie besitzen ein Drittlanddiplom und sind in einem EU-Mitgliedstaat, in einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz zur Ausübung der Physiotherapie berechtigt und verfügen über einen Nachweis einer mindestens dreijährigen rechtmäßigen und einschlägigen Berufstätigkeit im Hoheitsgebiet dieses Staates.
Alle Informationen zum Anerkennungsverfahren, den Servicezeiten sowie zu einem – unter bestimmten Voraussetzungen möglichen – verkürzten One-Stop-Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Behörde, dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK).
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bundesamtsgebäude
Abteilung VI/A/2, 2. Stock
Standort Radetzkystraße 2
1030 Wien
Die Berufsgruppe der Physiotherapeut*innen ist den Gehobenen Medizinisch-Technischen Diensten (MTD) zuzuordnen.
Information zur Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung - Kompensationsmaßnahmen
Anträge auf Anerkennung werden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens entsprechend geprüft. Auf Basis der Prüfung werden Antragsteller*innen per Bescheid die ggf. erforderlichen Kompensations- bzw. Anpassungsmaßnahmen mitgeteilt, die es für eine abschließende positive Bearbeitung bedarf. Seit Anfang 2021 gibt es eine Aktualisierung hinsichtlich der Prüfung und Evaluierung der Inhalte und Anpassung an den Status quo, was Ausbildungsinhalte und erforderliche Kompetenzen inkl. wissenschaftlicher Kompetenzen, lt. der für die Ausbildung in Österreich geltenden FH-MTD-Ausbildungsverordnung, betrifft. Demnach wird nunmehr mitunter der Nachweis weitreichenderer Kompensationsmaßnahmen für eine Anerkennung in Österreich durch die Anerkennungswerber*innen erforderlich.
Ansprechpartner für Anpassungslehrgänge und Kompensationsmaßnahmen sind weiterhin die Fachhochschulstudiengänge für Physiotherapie.
Wir dürfen darüber informieren, dass die FH Campus Wien, an welcher auch ein Studiengang Physiotherapie eingerichtet ist, ein geblocktes Online-Seminar-Angebot erarbeitet hat, um die ggf. geforderten wissenschaftlichen Kompetenzen erwerben zu können. Detaillierte Informationen zu Zielen, Inhalt und Modalitäten finden Sie direkt auf der Webseite der Campus Academy der FH Campus Wien.
Digitale Alternative: Europäischer Berufsausweis - European Professional Card EPC
Für Physiotherapeut*innen aus der EU kommt seit 18. Jänner 2016 ein neues elektronisches Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation zur Anwendung.
Sie können das EPC-Verfahren nutzen, wenn Sie mit einer Qualifikation als Physiotherapeut*in aus einem EU-Land
- Ihren Beruf vorübergehend und gelegentlich in Österreich ausüben möchten (vorübergehende Mobilität) oder
- sich in Österreich niederlassen und hier Ihren Beruf dauerhaft ausüben möchten (Niederlassung).
Umfangreiche Informationen, Schnellabfrage zu benötigten Unterlagen und Gebühren sowie Zugang zum EPC-Verfahren erhalten Sie hier: YourEurope
Ein kompaktes Video zum Thema finden Sie hier.
Physiotherapeut*innen von außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz - Nostrifikation (Nostrifizierung)*
Erfüllen Sie keine der o.g. Anforderungen, so entscheidet das Fachhochschulkollegium über einen Antrag auf Nostrifikation zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsabschlüssen).
Für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an eine der österreichischen Fachhochschulen mit Physiotherapie-Studiengang.
*Diese Inhalte basieren auf der Information des BMG unter dem Link hier (zuletzt abgerufen am 19.03.2021).
Mitgliedschaft bei Physio Austria
Sie können bereits während eines laufenden Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsverfahrens a.o. Mitglied bei Physio Austria werden und so in dieser Zeit bereits von den Serviceleistungen des Berufsverbandes profitieren.
Weitere Informationen:
- Borschüre „Gesundheitsberufe in Österreich“ (2023)
- Aufenthaltsbewilligung/Niederlassung (Bundesministerium für Inneres)
- Arbeitserlaubnis, Beschäftigungsbewilligung etc. (Arbeiterkammer)
- Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs/Mitgliedschaft
- Fragen zur internationalen Anerkennung von akademischen Abschlüssen und Titeln (ENIC NARIC AUSTRIA - Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft BMWFW)
(Stand 11.12.2023, BP)
Working in Austria
First step for physiotherapists from abroad planning to work in Austria: They have to be recognized in Austria either by the Federal Ministry for Health (or one of the Universities of Applied Sciences offering Physiotherapy Bachelor programs).
Below you find the contact details of the responsible authorities as well as some information concerning the requirements for the application. For further information please contact the responsible authority directly.
Physiotherapists from EU/EEA/Switzerland
If you would like to work as a Physiotherapist in Austria
- and you have finished your training as a Physiotherapist
- and you are principally eligible to live and practice in a country of the European Union
you need to contact the Ministry of Social Affairs, Health, Care and Consumer Protection.
The ministry will provide the information you need concerning the recognition as a physiotherapist in Austria. Please find contact details here.
Your Europe provides further information.
NEW: European Professional Card EPC
Physiotherapists from the EU can use this electronic procedure to have the professional qualifications recognized in Austria.
You can use the EPC procedure if
- you want to practice your profession in another EU country on a temporary and occasional basis (temporary mobility) OR
- you want to settle in another EU country and practice your profession there permanently (establishment).
To get more information, check needed documents and fees as well as access to the EPC procedure on Your Europe or watch this film.
Physiotherapists from outside the EU/EEA/Switzerland
If you would like to work as a physiotherapist in Austria
- and you have finished your training as a Physiotherapist in a country which is not part of the EU/EEA/Switzerland
- and you are not yet eligible to practice in a country of the EU
you need to contact one of the Universities of Applied Sciences offering physiotherapy bachelor programs in order to submit your application for nostrification.
Further information in English
- Brochure Healthcare Professions in Austria (2023)
- Settlement and Residence (Bundesministerium für Inneres/Federal Ministry of Internal Affairs)
Conversion of a foreign university degree (ENIC NARIC AUSTRIA)
Update: 15.01.2024